Patientenschützer kritisieren BDA-Vorschläge scharf

Patientenschützer gegen BDA-Pläne zur Krankenkassenentlastung: Viele Ideen „platzen wie eine Seifenblase“

Patientenschützer äußern starke Bedenken gegenüber den jüngsten Plänen der Arbeitgeber zur Entlastung des Gesundheitssystems. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnet viele der Vorschläge als unzureichend durchdacht und kritisiert deren mangelnde praktische Umsetzbarkeit. Besonders die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung und die Wiedereinführung einer Praxisgebühr stoßen auf heftigen Widerstand.
Patientenschützer gegen BDA-Pläne zur Krankenkassenentlastung: Viele Ideen „platzen wie eine Seifenblase“
Patientenschützer gegen BDA-Pläne zur Krankenkassenentlastung: Viele Ideen „platzen wie eine Seifenblase“
Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die aktuellen Vorschläge des Bundesverbands Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) zur finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems scharf zurückgewiesen.

Eugen Brysch, Vorstandschef der Stiftung, äußerte sich in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kritisch: „Das sind viele alte Kamellen, vieles ist unausgegoren. So platzen die Einsparungsvorschläge beim genauen Hinschauen wie eine Seifenblase.“

Besonders die Forderung des BDA nach der Einführung von „Kontaktgebühren für Arztbesuche“ und der Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern stößt auf Unverständnis. Brysch betonte: „Kontaktgebühren für Arztbesuche haben keine Steuerungswirkung und sind ein Bürokratiemonster. Selbst ein Alleinverdiener in der Familie ist heutzutage ein Auslaufmodell.“

Auch die von den Arbeitgebern angedachte Mehrwertsteuersenkung auf Medikamente und Heilmittel sowie angemessene Steuerzuschüsse für Bürgergeldempfänger hält Brysch für unrealistisch. Er argumentiert, dass diese Maßnahmen an der aktuellen Haushaltslage des Bundes scheitern würden. „Schon hier platzen die Einsparungsziele des BDA“, so Brysch gegenüber der NOZ.

Darüber hinaus weist der Patientenschützer darauf hin, dass die BDA-Vorschläge eine grundlegende Fehleinschätzung bezüglich der Transparenz der Gesundheitskosten offenbarten. Brysch merkte an, dass es dem BDA „völlig unbekannt zu sein“ scheine, dass „jeder Versicherte in der ePa (elektronische Patientenakte) die Kosten für die medizinischen Leistungen nachvollziehen kann“.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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