Nach dem tragischen Vorfall in Bollschweil am 11. Oktober, bei dem ein Kind ums Leben kam, liegen nun die vorläufigen Ergebnisse der Obduktion durch die Rechtsmedizin Freiburg vor. Diese werfen ein noch deutlicheres Licht auf die Umstände des Todes des jungen Opfers. Laut den Ermittlungsbehörden – Staatsanwaltschaft Freiburg, Polizeipräsidium Freiburg und Landeskriminalamt Baden-Württemberg – konnte festgestellt werden, dass sowohl stumpfe Gewalteinwirkung als auch die Einwirkung mit einem Messer zum Tod des Kindes führten. Angesichts der Vielzahl der festgestellten Verletzungen war es allerdings nicht möglich, eine einzelne Gewalthandlung als alleinige Todesursache zu identifizieren. Eine Beteiligung eines Polizeischusses am Tod des Kindes konnte hingegen eindeutig ausgeschlossen werden.
Ermittlungen dauern an: Keine Vorzeichen häuslicher Gewalt
Die aktuellen Ermittlungen konzentrieren sich weiterhin auf die genauen Hintergründe und das Motiv der Tat. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass es im Vorfeld zu familiärer Gewalt zwischen dem Tatverdächtigen – dem Kindsvater – und seiner ehemaligen Partnerin oder den gemeinsamen Kindern gekommen ist. Ebenso lag nach derzeitigem Kenntnisstand kein gerichtliches Annäherungsverbot gegen den Verdächtigen vor. Es ist bekannt, dass der Kindsvater seit mehreren Jahren getrennt von der Mutter des Opfers in einem benachbarten Landkreis lebte. Die polizeilichen Untersuchungen am Tatort und im Umfeld des Tatverdächtigen werden intensiv fortgesetzt.
Polizeieinsatz und Festnahme
Im Zuge des Einsatzes am 11. Oktober gaben die beteiligten Polizeibeamten zwei Schüsse auf den Tatverdächtigen ab, während dieser noch auf das Kind einwirkte. Einer dieser Schüsse traf den Mann, verursachte jedoch keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Unmittelbar nach den Schüssen drangen weitere Polizeikräfte in das Gebäude ein und konnten den Beschuldigten festnehmen. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt seinen schweren Verletzungen bereits erlegen. Der festgenommene Tatverdächtige wird derzeit in einer Klinik behandelt. Gegen ihn wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Auskünfte zu seinem aktuellen Aufenthaltsort gegeben werden. Die Frage nach dem Vorliegen etwaiger Mordmerkmale ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Behörden bitten die Öffentlichkeit weiterhin um Verständnis, dass aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Familie und der Ortsgemeinschaft keine tiefergehenden Informationen preisgegeben werden können.