Das Bundesfinanzministerium (BMF) beabsichtigt, den Wettbewerb zwischen der teilstaatlichen Post und ihren Konkurrenten neu zu gestalten. Die Überlegung sieht vor, dass private Unternehmen künftig nur noch dann von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn sie erweiterte Auflagen bei der Beförderung von Geschäftsbriefen erfüllen. Dies geht aus einem Bericht des „Spiegel“ hervor, der sich auf Informationen des Ministeriums und des zuständigen Bundeszentralamtes für Steuern beruft.
Die Pläne des BMF beinhalten verschiedene neue Kriterien. Demnach soll es künftig nicht mehr ausreichen, dass private Unternehmen ihre Dienste lediglich flächendeckend anbieten. Stattdessen sollen sie spezifische Vorgaben erfüllen müssen, die unter anderem die Laufzeit der Sendungen, die Anzahl der bereitgestellten Postkästen sowie die Häufigkeit ihrer Leerung betreffen. Ein weiterer Aspekt, der Berücksichtigung finden soll, ist eine faire Bezahlung der Mitarbeiter. Bereits erteilte Freistellungsbescheide für Post-Konkurrenten plant das Bundeszentralamt für Steuern zu widerrufen. Die betroffenen Unternehmen erhalten jedoch die Möglichkeit, die Steuerfreistellung unter Beachtung der neuen Bedingungen erneut zu beantragen.
Die privaten Herausforderer äußern Bedenken und vermuten, dass das BMF auf Druck der Deutschen Post handelt. Diese befindet sich weiterhin im Teilbesitz des Bundes. Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbands Briefdienste, einem Zusammenschluss privater Post-Konkurrenten, äußerte sich dazu kritisch: „Das offensichtliche Zusammenwirken von Finanzministerium und Deutscher Post legt die Vermutung nahe, dass deren Brief- und Paketteil aufgehübscht werden soll.“ Die Deutsche Post verfolgt die Absicht, ihren Brief- und Paketdienst an die Börse zu bringen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)