Flexicurity
Veronika Grimm, die als Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (auch „Wirtschaftsweise“ genannt) gilt und zudem im Aufsichtsrat von Siemens Energy sitzt, hat sich für eine deutliche Veränderung der deutschen Arbeitsmarktgesetze ausgesprochen. Konkret schlägt sie vor, den Kündigungsschutz zu lockern, und bezieht sich dabei auf das sogenannte Flexicurity-Modell aus Dänemark. Dieses Modell verbindet mehr Freiheiten für Unternehmen bei Kündigungen mit einer starken sozialen Absicherung für Arbeitnehmer im Falle des Jobverlusts.
Dänisches Vorbild präzise
Grimm erklärt, dass Dänemark einen Weg gefunden habe, die Kündigungsfreiheit für Unternehmen durch eine vergleichsweise gute soziale Absicherung im Arbeitslosenfall und eine sehr aktive Arbeitsmarktpolitik auszugleichen. Dazu gehören intensive Vermittlungsbemühungen und gezielte Weiterbildungsangebote. „In Dänemark wird die größere Kündigungsfreiheit für Unternehmen durch eine vergleichsweise starke soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit sowie eine sehr aktive Arbeitsmarktpolitik mit intensiver Vermittlung und Weiterbildung ausgeglichen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Risiken eines Alleingangs
Die Gefahr sieht Grimm darin, dass eine reine Lockerung des Kündigungsschutzes in Deutschland ohne flankierende Maßnahmen vor allem zu Verunsicherung und Abstiegsängsten bei den Beschäftigten führen könnte. Der erhoffte Effekt – mehr Neueinstellungen und eine höhere Dynamik am Arbeitsmarkt – könnte dabei ausbleiben. „Übertrage man allein die Lockerung auf Deutschland, würde das vor allem zu mehr Unsicherheit und Abstiegsängsten führen, während der gewünschte Effekt – etwa mehr Einstellungen und höhere Dynamik am Arbeitsmarkt – ausbleiben könnte.“
Gesamtpaket entscheidend
Deshalb sei ein solcher Schritt nur dann vertretbar, wenn er mit einer verbesserten Absicherung in Übergangsphasen, einem konsequenten Ausbau von Qualifizierungsmaßnahmen und deutlich effizienteren Vermittlungsprozessen einhergehe. Dies, so die Wirtschaftswissenschaftlerin, sei eine Entwicklung, die der Innovationskraft der deutschen Wirtschaft guttun könnte. „Deshalb wäre ein solcher Schritt nur dann sozial und ökonomisch vertretbar, wenn gleichzeitig die Absicherung in Übergangsphasen verbessert, Qualifizierung konsequent ausgebaut und Vermittlungsprozesse deutlich effizienter gestaltet werden.“
Kritik an Differenzierung
Eine von anderen Ökonomen, wie Moritz Schularick, vorgeschlagene Lockerung des Kündigungsschutzes nur für Top-Verdiener lehnt Grimm hingegen ab. Sie hält dieser differenzierten Betrachtung entgegen, dass der Kündigungsschutz ein arbeitsrechtlicher Bestandsschutz sei und kein Instrument zur Umverteilung. „Kündigungsschutz ist arbeitsrechtlicher Bestandsschutz und kein Umverteilungsinstrument; er sollte an der Struktur des Arbeitsverhältnisses anknüpfen, nicht an der Höhe des Gehalts.“ Zudem sei das Einkommen kein verlässlicher Indikator für Schutzbedürftigkeit, da auch Gutverdienende bei Arbeitsplatzverlust erhebliche Risiken tragen könnten.
Gegenwind von Links
Auch linke Parteien äußern sich kritisch zu den Vorschlägen. Janine Wissler, Vize-Fraktionschefin der Linksfraktion, sieht darin einen „Einstieg in die seit Langem von Arbeitgebern geforderte schleichende Aufweichung zentraler Arbeitnehmerrechte“. Sie betont die Notwendigkeit von Planbarkeit und Sicherheit für Beschäftigte. Die Grünen, vertreten durch ihren Fraktionsvize Andreas Audretsch, lehnen insbesondere die Idee ab, den Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst zu lockern. „Der Wirtschaftsstandort wird nicht stärker, wenn im öffentlichen Dienst, bei Erziehern, Sozialarbeitern oder Busfahrerinnen, der Kündigungsschutz ausgehöhlt wird“, sagte er. Audretsch plädiert stattdessen für eine Senkung der Lohnnebenkosten als Mittel zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts.

