Koch sieht keinen Änderungsbedarf

Queerbeauftragte verteidigt Selbstbestimmungsgesetz gegen rechte Kritik

Queerbeauftragte verteidigt Selbstbestimmungsgesetz gegen rechte Kritik
Foto: Symbolbild: Transperson. Archivbild. (Archivbild: dts)

Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), hat sich demonstrativ hinter das Selbstbestimmungsgesetz gestellt. Eine laufende Evaluierung werde voraussichtlich bestätigen, dass das Gesetz richtig, wichtig und hilfreich ist, so Koch. Sie wies Kritik aus dem rechten Spektrum als queerfeindlich und irrelevant für die Gesetzesgrundlage zurück.

Optimismus trotz Kritik

Die Bundesregierung steht zum Selbstbestimmungsgesetz: Queerbeauftragte Sophie Koch (SPD) sieht keinen Grund für Änderungen an der aktuellen Fassung. Auch eine noch laufende Evaluierung des Gesetzes wird laut Koch ein positives Ergebnis bringen. Sie sei „sehr optimistisch“, dass die Auswertung bestätigen werde: „dieses Gesetz war richtig und wichtig, und es hat sehr vielen Menschen geholfen.“

Keine Verhandlungsmasse

Koch betonte, dass das Gesetz Bestand haben wird. „Das Selbstbestimmungsgesetz auf jeden Fall bestehen bleibt“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es sei keine „Verhandlungsmasse“. Attacken aus rechten Kreisen seien kein Beleg für Missbrauchspotenzial des Gesetzes, sondern zeigten vielmehr die Haltung der Angreifer.

Angriffe als „quadenfeindlich“

Koch bezeichnete Versuche, das Gesetz zu untergraben, als Ausdruck von Antisemitismus und Queerfeindlichkeit. „Das zeigt vor allem, dass es Einzelpersonen gibt, die antisemitisch und queerfeindlich sind und dieses Gesetz angreifen wollen“, erklärte Koch. Sie ärgere sich, dass solche Einzelfälle instrumentalisiert würden, um das gesamte Gesetz infrage zu stellen. Ein Vergleich zog sie zu Steuerhinterziehung: „Nur weil es Leute gibt, die Steuern hinterziehen, schafft man doch auch nicht gleich Steuern ab.“

Ruhe statt Aufregung gefordert

Koch appellierte an die Politik, auf Angriffe aus dem rechten Spektrum mit Ruhe und Besonnenheit zu reagieren, anstatt mit „Schnappatmung“. Die Auseinandersetzung dürfe nicht dazu führen, das Gesetz selbst zu diskreditieren.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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