Der Vorfall ereignete sich bereits am Donnerstagmittag (01.05.2025), wie die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein mitteilte. Der 22-jährige französische Staatsangehörige geriet bei seiner Einreise nach Deutschland in eine Routinekontrolle. Dabei entdeckten die Beamten auf der Rücksitzbank seines Fahrzeugs die Waffe.
Laut Bundespolizei handelte es sich um eine Softairwaffe, „die in Form und Aussehen den Anschein eines Sturmgewehrs hervorrief“. Solche Nachbildungen, die täuschend echt wirken, fallen unter die Kategorie der sogenannten Anscheinswaffen. Für diese gelten im deutschen Waffenrecht besondere Bestimmungen.
Aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz stellten die Einsatzkräfte die Softairwaffe sicher. Den jungen Mann erwartet nun ein Ermittlungsverfahren. Die Bundespolizei betont immer wieder die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen, die der Besitz und das Führen von Anscheinswaffen mit sich bringen können.