Regionale GRW-Neuordnung
Bund und Länder haben die GRW-Wirtschaftsförderung neu geordnet. Die Reform orientiert Investitionen stärker an regionaler Produktivität. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen profitieren. Investitionen können künftig auch dann gefördert werden, wenn sie keine neuen Arbeitsplätze schaffen, dafür aber bestehende Jobs sichern. Das Beschlusspapier schenkt Kommunen mehr Freiraum. Eine Chance.
Neue Regeln im Detail
Die Reform vereinfacht die Verfahren, erhöht die Transparenz der Förderhöhe und verkürzt die Antragswege. Die Fördersumme beläuft sich 2026 auf knapp 1,3 Milliarden Euro, verteilt auf Bund und Länder. Seit den 1970er-Jahren floss mehr als 80 Milliarden Euro in die Regionen. Die Reform stärkt vor allem Regionen mit geringer Wirtschaftsleistung.
Auswirkungen auf Kommunen
Gemeinden erhalten mehr Spielraum beim Ausbau von Gewerbegebieten und bei Investitionen in Infrastruktur, damit Unternehmen zügig investieren können. Die Änderungen beschleunigen lokale Bauprojekte und verkürzen Arbeitswege. In der Praxis bedeutet das mehr Planungssicherheit und Investitionsanreize für Betriebe vor Ort.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


