1. Rettungsgasse: Pflicht bei stockendem Verkehr
Bei stockendem Verkehr und Stau müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Diese wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Missachtung kann teuer werden: Die Bußgelder liegen zwischen 200 und 320 Euro.
2. Rechts überholen: Unter bestimmten Bedingungen erlaubt
Rechts überholen ist auf der Autobahn erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert 100 Euro Bußgeld und einen Punkt.
3. Aussteigen: Grundsätzlich verboten
Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Aussteigen auf der Autobahn, außer zur Sicherung einer Unfallstelle. Bei längeren Störungen zeigt sich die Polizei oft kulant, dennoch sollte man in der Nähe des Fahrzeugs bleiben.
4. Wenden und Rückwärtsfahren: Nur auf Anweisung
Rückwärtsfahren oder Wenden ist auf der Autobahn nur erlaubt, wenn die Polizei dazu auffordert. Eigenständige Aktionen können mit bis zu 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet werden.
5. Nutzung des Seitenstreifens: Nur in Ausnahmefällen
Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Seine unerlaubte Nutzung kann 75 Euro Bußgeld und einen Punkt kosten. Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung ausdrücklich erlauben.
6. Reißverschlussverfahren: Richtige Anwendung bei Engstellen
Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Bei korrekter Anwendung kann so der Verkehrsfluss aufrechterhalten werden.
Diese Regeln zu kennen und zu befolgen, hilft nicht nur Bußgelder zu vermeiden, sondern trägt auch zu einem reibungsloseren Verkehrsfluss und erhöhter Sicherheit auf den Autobahnen bei. Gute und sichere Fahrt!


