Betroffen von dem Rückruf ist der „Lausitzer Orangensaft“ in der praktischen 200-ml-Packung. Besonders aufmerksam sollten Konsumenten beim Produktionsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum sein: Es handelt sich um Saft mit dem Produktionsdatum 10.09.2024 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.03.2026.
Der Grund für diese drastische Maßnahme ist laut Unternehmensangaben: „Grund der Meldung: Fremdkörper“. In einer weiteren Information präzisiert der Hersteller: „Aufgrund einer Reklamation kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich vereinzelt Glasscherben im Produkt befinden können.“
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde der potenziell gefährliche Orangensaft vor allem in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen über die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH vertrieben. Ob auch andere Regionen oder Handelsketten betroffen sind, wird derzeit geprüft.
Was sollten Verbraucher jetzt tun?
Kunden, die den „Lausitzer Orangensaft“ mit dem genannten Produktions- und Haltbarkeitsdatum erworben haben, werden dringend gebeten, diesen nicht zu trinken. Die betroffenen Flaschen können in den jeweiligen Einkaufsstätten zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird in der Regel auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Für weitere Fragen hat die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH folgende Kontaktmöglichkeiten eingerichtet:
- E-Mail: [email protected]
- Webseite: www.lausitzer.de
Zusätzliche Details sind auch dem offiziellen „Kundenaushang der Firma Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH“ zu entnehmen, der als PDF-Dokument (200KB, nicht barrierefrei) zur Verfügung steht.