Bei einer Auseinandersetzung in der Reutlinger Wilhelmstraße sind am Freitagabend zwei Männer leicht verletzt worden. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Reutlingen sollen zwei 16-Jährige und ein 15-Jähriger an den Angriffen beteiligt gewesen sein. Dabei kamen Schlagringe zum Einsatz. Einer der Verletzten wurde in eine Klinik gebracht.
Schlichtungsversuch endet mit Angriff
Ausgangspunkt war laut Polizei ein Streit zwischen einem 16-Jährigen und einer 20 Jahre alten Frau. Gegen 22.19 Uhr entwickelte sich daraus eine körperliche Auseinandersetzung. Als ein 26-jähriger Begleiter eingreifen wollte, soll ihn der Jugendliche mit einem Schlagring ins Gesicht geschlagen haben.
Der Mann ging zu Boden. Dort sollen ihn der 16-Jährige und ein weiterer, 15 Jahre alter Tatverdächtiger erneut angegriffen und geschlagen haben. Der 26-Jährige erlitt leichte Verletzungen, benötigte nach Polizeiangaben aber keine ärztliche Versorgung.
Zweiter Mann kommt nach Schlägen in Klinik
Auch ein 28-Jähriger versuchte demnach einzugreifen. Ein weiterer 16-jähriger Tatverdächtiger soll ihn mehrfach mit einem Schlagring geschlagen haben. Der Rettungsdienst brachte den leicht verletzten Mann zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
Einer der 16-Jährigen flüchtete zunächst. Polizeibeamte holten ihn nach kurzer Verfolgung ein und nahmen ihn vorläufig fest. Weil auch der Jugendliche leichte Verletzungen hatte, kam er ebenfalls zur Behandlung in eine Klinik. Welche Rolle die einzelnen Beteiligten im weiteren Verlauf genau spielten, ist Gegenstand der Ermittlungen. Die Polizeimeldung nennt weder ein Motiv noch Angaben dazu, ob Schlagringe sichergestellt wurden.
Schlagringe zählen zu den verbotenen Waffen
Schlagringe sind nach dem Waffengesetz nicht lediglich Gegenstände, deren Mitführen eingeschränkt ist. Anlage 2 des Gesetzes führt sie ausdrücklich unter den verbotenen Waffen auf. Paragraf 2 Absatz 3 untersagt grundsätzlich den Umgang mit den dort genannten Waffen. Welche waffenrechtlichen Vorwürfe im konkreten Reutlinger Fall geprüft werden, teilte die Polizei bislang nicht mit.
Das Polizeirevier Reutlingen hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Für die drei Jugendlichen gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.




