Der Unfall ereignete sich am Freitag, 23. Oktober 2026, gegen 20.30 Uhr auf der Verbindung von Fluorn in Richtung Lindenhof. Nach dem bisherigen Stand des Polizeipräsidiums Konstanz hielt ein 35-jähriger Renault-Fahrer an, nachdem ihm während der Fahrt ein Gegenstand in den Fußraum gefallen war. Der Mann stieg aus. Wenig später wurde er schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht.
Vom Streifen der Tür bis zum zweiten Aufprall
Der 35-Jährige stand laut Polizei zwischen der geöffneten Fahrertür und der Fahrerseite seines Renault Clio. Eine entgegenkommende 55-jährige Fahrerin eines VW Caddy streifte demnach die offene Tür. Durch den Kontakt wurde der Mann zu Boden geschleudert.
Als er wieder aufstand, erfasste ihn nach Angaben der Behörde ein zweites entgegenkommendes Auto. Am Steuer des Ford Fiesta saß ein 21-Jähriger. Der 35-Jährige wurde hinter seinen Wagen geschleudert und erlitt schwere Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte ihn in eine nahe gelegene Klinik. Zu seinem weiteren Gesundheitszustand enthält die Mitteilung keine Angaben.
Bei der Straßennummer widerspricht sich die Meldung
Die amtliche Überschrift verortet den Unfall auf der L 415. Im Text derselben Polizeimeldung ist dagegen von der „Landstraße 145“ die Rede. Beide Angaben lassen sich aus der Veröffentlichung nicht miteinander auflösen. insideBW nennt deshalb vorerst keine Straßennummer und beschreibt den Ort mit der von der Polizei angegebenen Verbindung zwischen Fluorn und Lindenhof.
Damit bleibt die Meldung in einem Detail widersprüchlich, das für die Einordnung des Unfallorts relevant ist. An den übrigen Kerndaten – Freitagabend, Fahrtrichtung Lindenhof, zwei aufeinanderfolgende Kontakte und die schwere Verletzung – besteht innerhalb der Veröffentlichung kein solcher Widerspruch.
Der genaue Hergang bleibt Teil der Ermittlungen
Zur Rekonstruktion des Ablaufs wurde ein Sachverständiger hinzugezogen. Der Verkehrsdienst Zimmern ob Rottweil hat die Ermittlungen übernommen. Die Polizei beziffert den Schaden an den beteiligten Fahrzeugen bislang nicht.
Während der Unfallaufnahme war die Straße vollständig gesperrt; der Verkehr wurde örtlich umgeleitet. Ob darüber hinaus noch Einschränkungen bestanden, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Auch eine abschließende Bewertung der Verantwortlichkeiten nennt die Polizei nicht. Deshalb wäre es verfrüht, aus der geschilderten Abfolge eine rechtliche Schuldzuweisung abzuleiten.



