Elitesoldat im Fokus

Nord-Stream-Verdächtiger war Elitesoldat der Ukraine

Foto: Bau von Nord Stream 2 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Neue Details im Fall der gesprengten Ostseepipelines: Der inhaftierte Ukrainer soll zum Zeitpunkt der Sabotage einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte angehört haben. Dies geht aus einem offiziellen Dokument hervor, das dem 'Spiegel' vorliegt und die Ernennung zum Hauptmann in der Einheit A0987 bestätigt.

Im Zuge der Ermittlungen zu den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines sind neue Informationen über einen Hauptverdächtigen bekannt geworden. Der ukrainische Staatsbürger, der nach seiner Festnahme in Italien und Überstellung nach Deutschland in Untersuchungshaft sitzt, war zum fraglichen Zeitpunkt offenbar Teil einer Eliteeinheit des ukrainischen Militärs. Dies geht aus einem vertraulichen Dokument des ukrainischen Verteidigungsministeriums hervor, das dem Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ vorliegt.

Bestätigung durch ehemaligen Vorgesetzten

Laut dem Bericht des ‚Spiegels‘ wurde die Zugehörigkeit des Mannes zur Einheit A0987, die dem Spezialkräftekommando der ukrainischen Armee zugeordnet ist, durch seinen damaligen Vorgesetzten, Roman Tscherwinsky, bestätigt. Tscherwinsky erklärte auf Anfrage, dass der nunmehr Beschuldigte sämtliche Aufträge seiner Einheit ausgeführt habe und sich niemals unerlaubt entfernt habe. Weder er selbst noch der Inhaftierte wollten sich zu einer möglichen Beteiligung an den Pipeline-Sprengungen äußern, da Tscherwinsky über keine Aussagegenehmigung für solche Operationen verfüge. Das Schreiben des ukrainischen Verteidigungsministeriums vom 21. November bestätigt, dass der Verdächtige vom 10. August 2022 bis zum 28. November 2023 als Hauptmann in der Einheit A0987 gedient hat.

Die Verhaftung des Mannes erfolgte im Sommer auf Basis eines europäischen Haftbefehls in Italien. Die Überstellung nach Deutschland erfolgte im November. Ein weiterer Verdächtiger war bereits im Herbst in Polen festgenommen worden. Dessen Auslieferung nach Deutschland scheiterte jedoch an der Einschätzung eines polnischen Gerichts, das eine funktionelle Immunität aufgrund der militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine annahm. Dieser Beschuldigte wurde daraufhin freigelassen.

(Mit Material der der dts Nachrichtenagentur erstellt)