Gesetzesvorschlag in der Diskussion
Auf einer Pressekonferenz in Berlin erklärte DGB‑Vorsitzende Yasmin Fahimi, dass eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle Arbeitnehmer nötig sei. Die Finanzierung solle primär vom Arbeitgeber getragen werden, um eine einseitige Belastung der Beschäftigten zu vermeiden.
Wer fehlt bislang?
Laut DGB‑Daten haben etwa 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, weil sie meist in nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten. Fahimi schlug vor, diese Lücke über tarifvertragliche Regelungen zu schließen und nicht tarifgebundene Unternehmen unter bestimmten Bedingungen in bestehende Modelle einzubeziehen.
Finanzierungsfrage offen
Konkrete Eckpunkte sollen laut DGB Ende des Monats vorgestellt werden. Unklar bleibt, ob die Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen oder teilweise auf Arbeitnehmer umgelegt werden. Der Verband betont, dass keine einseitige Belastung der Belegschaft erfolgen dürfe.
Reaktionen aus Wirtschaft und Politik
Fahimi rechnete mit scharfer Kritik, weil die Maßnahme in einer angespannten Finanzlage eingeführt werden solle. Sie verwies jedoch auf europäische Beispiele, in denen verpflichtende Rentenbeiträge von 20 % oder mehr üblich seien – häufig mit einem höheren Arbeitgeberanteil als beim deutschen Modell.



