Reformen für Notare
Die Notariate auf dem Land ächzen unter Nachwuchsmangel. Nun will das Bundesjustizministerium gegensteuern. Ein Gesetzentwurf soll den Zugang zum Anwaltsnotariat erleichtern und die Familienfreundlichkeit erhöhen. So könnten Volljuristen schon direkt nach dem zweiten Staatsexamen die notarielle Fachprüfung ablegen, statt wie bisher drei Jahre warten zu müssen.
Auch die nötige Berufserfahrung wird gestutzt: Statt drei Jahre reichen künftig zwei. Zeiten für Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege werden ausdrücklich als unterbrechungsfrei anerkannt. Das soll gerade Frauen den Einstieg erleichtern und die notarielle Versorgung sichern.
Alternde Notare, dünne Personaldecke
Ein weiteres Kernstück der geplanten Reform betrifft die Altersgrenze. Bisher müssen Notare mit 70 Jahren in den Ruhestand. Diese Grenze soll auf Antrag dehnbar werden, insbesondere um die ländlichen und strukturschwachen Regionen mit Notaren zu versorgen. Wenn ausgeschriebene Stellen partout nicht besetzt werden können, sind sogar zweimalige Verlängerungen um je drei Jahre denkbar.
Der Entwurf ist nun auf dem Weg zu den Bundesländern und relevanten Verbänden. Bis zum 6. März 2026 haben diese Zeit, ihre Anmerkungen einzureichen.

