Aufnahmeprogramme kosten dreistelligen Millionenbetrag

Millionen für Afghanistan-Ortskräfte: Regierung unter Druck

Archivbild: Unterbringung von Geflüchteten, Symbolbild.

Die Versorgung von ehemals in Afghanistan tätigen Personen, die nach Deutschland evakuiert wurden, verursacht erhebliche Kosten. Seit 2021 sind hierfür Hunderte Millionen Euro angefallen. Die Bundesregierung steht angesichts dieser Ausgaben und rechtlicher Klagen unter Beschuss. Besonders die Verzögerungen bei der Umsetzung von Aufnahmezusagen und die Haltung des Innenministeriums sorgen für Kritik.

Hohe Kosten seit 2021

Die Bundesrepublik hat seit dem Sommer 2021 einen dreistelligen Millionenbetrag für Aufnahmeprogramme aus Afghanistan ausgegeben. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, über die die ‚Welt‘ berichtet. Allein für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung derjenigen, die eine rechtsverbindliche Zusage für die Aufnahme in Deutschland erhalten hatten, zahlte der Bund seit 2021 rund 118 Millionen Euro. Davon entfallen fast 24 Millionen Euro auf die laufende Legislaturperiode.

Flüge nach Deutschland teuer

Ein Vergleich macht die Dimensionen deutlich: Für die Flüge nach Deutschland kamen zwischen 2021 und April 2026 insgesamt 21,9 Millionen Euro zusammen. Die meisten dieser Menschen reisten per Charterflug, während Linienflüge eine geringere Rolle spielten. Das geht aus der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig (CSU) hervor.

Unklare Zahlen, offene Fälle

Nach der Machtübernahme der Taliban 2021 hatte die Bundesregierung verschiedene Aufnahmeprogramme aufgelegt, um insbesondere Ortskräfte, Menschenrechtsaktivisten und andere gefährdete Personen auszufliegen. Die genaue Zahl der nach Deutschland Gekommenen ist umstritten. Die nun im Bundesinnenministerium genannte Zahl liegt bei rund 34.000 Personen zwischen 2021 und April 2026. Anfang April waren jedoch noch immer mehrere Hundert Personen in Pakistan, die eine Aufnahmezusage oder -erklärung erhalten hatten, aber noch nicht ausgeflogen wurden.

Rechtliche Hürden für Beendigung

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Aufnahmeprogramme für Afghanistan ’soweit wie möglich‘ zu beenden. Ob dies rechtlich umsetzbar ist, bleibt fraglich. Mitte April hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die betroffenen Personen vorerst weiter versorgen muss. Derzeit liegen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Vorgehen der Regierung vor – eine Entscheidung der Karlsruher Richter wird bald erwartet.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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