Was steckt hinter dem neuen Gesetz?
Die Idee: Wenn es vor Ort schneller, günstiger und effizienter geht, sollen Kommunen künftig von bestimmten Landesvorgaben abweichen dürfen. Möglich wird das durch einen einfachen Antrag – ohne monatelangen Verwaltungsaufwand.
„Unsere Städte und Gemeinden brauchen Freiheit statt Fesseln“, sagt Innenminister Thomas Strobl. „Und genau das bekommen sie jetzt.“
So funktioniert die Regelungsbefreiung
- Gilt für: Kommunen, Landkreise, Zweckverbände
- Wer kann beantragen? Bürgermeister, Landräte, kommunale Verbände
- Wofür? Vereinfachung von Verwaltungsverfahren – etwa Bauanträge, Genehmigungen oder Satzungen
- Frist: Das Ministerium hat 3 Monate Zeit für die Antwort – danach gilt der Antrag als genehmigt
- Grenzen: Bundesrecht, EU-Recht und der Schutz von Leben, Gesundheit und Gemeinwohl bleiben tabu
Ein Beispiel: Wenn eine Stadt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für neue Kitas testen will, kann sie das künftig tun – selbst wenn es gegen Landesvorgaben verstößt.
Nur befristet – aber mit großer Wirkung
Das Gesetz gilt bis zum 31. Dezember 2030. Einzelne Befreiungsprojekte dürfen bis zu vier Jahre dauern. Über ihre Wirkung wird regelmäßig im Landtag berichtet – erstmals im Juni 2026. So soll sich zeigen, welche Lösungen wirklich Alltagstauglichkeit haben – und landesweit übernommen werden können.
Ursprung: Die Entlastungsallianz
Das Gesetz ist ein Ergebnis der Entlastungsallianz Baden-Württemberg, in der Verwaltung, Verbände und Kommunen zusammenarbeiten, um unnötige Regeln abzuschaffen. Über 500 Probleme wurden gemeldet, mehr als 350 Lösungen gemeinsam erarbeitet.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann nennt das Gesetz einen „echten Meilenstein“. Es zeige, dass man mit innovativer Zusammenarbeit konkrete Verbesserungen erreichen könne.