Kein Beschluss vor der Wahl

Legalisierung von Abtreibungen vorerst gescheitert – Keine Einigung im Bundestag

Die tief stehende Sonne beleuchtet den Plenarsaal. Blick auf den Bundestagsadler. Blick ins Plenum.
Foto: Thomas Trutschel/ photothek

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Das Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist vorerst gescheitert. Im Rechtsausschuss des Bundestags fand sich keine Mehrheit, um das Thema noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar ins Plenum zu bringen. Union und FDP verhinderten eine dafür nötige Sondersitzung.

Widerstand von Union und FDP verhindert Abstimmung

Eine Abstimmung über die geplante Reform wird es damit vorerst nicht geben. Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings erklärte, dass der Entwurf „unvereinbar mit den Maßstäben“ sei, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt habe.

SPD, Grüne und die Linkspartei, die das Gesetz vorangetrieben hatten, reagierten enttäuscht. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge erklärten in einem gemeinsamen Statement: „Dass Union und FDP nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen, ist der parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig und ein fatales Signal für unsere Demokratie.“

Verfassungsrechtler uneins über Reform

In einer vorherigen Anhörung des Rechtsausschusses gab es unterschiedliche Einschätzungen zur Verfassungsmäßigkeit einer Legalisierung. Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf sprach sich für die Reform aus, da sie von einer Kriminalisierung hin zu einem „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“ führen würde. Dagegen sah Strafrechtler Michael Kubiciel in dem Entwurf einen Verstoß gegen den Schutz des ungeborenen Lebens.

328 Bundestagsabgeordnete hatten den Antrag im Herbst 2024 als sogenannten Gruppenantrag eingereicht. Eine Expertenkommission hatte bereits im April eine Empfehlung zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts ausgesprochen.

Gesetzesänderung frühestens nach der Wahl möglich

Nach dem Scheitern im Rechtsausschuss ist eine Entscheidung in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr möglich. Abtreibungen bleiben in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich rechtswidrig, sind jedoch unter bestimmten Bedingungen straffrei – etwa nach einer Beratung, aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung.

Vor der Anhörung hatten Organisationen für eine Reform demonstriert und eine Petition mit über 300.000 Unterschriften überreicht. Umfragen zufolge spricht sich eine Mehrheit der Bevölkerung für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts aus. Wann das Thema erneut auf die politische Agenda kommt, hängt nun von der Zusammensetzung des neuen Bundestags ab.

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