Uneinigkeit bei Mordmerkmalen
Die Koalitionsparteien Union und SPD haben sich auf die Fahnen geschrieben, sogenannte „Femizide“ härter zu bestrafen. Martin Plum, Obmann der Unionsfraktion im Rechtsausschuss, betont gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ die Notwendigkeit, „den strafrechtlichen Schutz von Frauen konsequent zu verbessern“. Er verweist auf die hohe Zahl an Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, die eine klare gesetzgeberische Antwort fordert.
Die SPD hatte zuvor in einer eigenen Erklärung eine „angemessene Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers“ gefordert.
Vielfältige Ansätze zur Gesetzesänderung
Die jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts untermauern die Dringlichkeit des Themas: 2024 wurden insgesamt 308 Frauen und Mädchen getötet, 191 davon durch einen Menschen aus ihrem engeren Umfeld. Zwar sind sich beide Koalitionspartner einig, den Mordparagraphen im Strafgesetzbuch zu erweitern, doch die Wege dorthin unterscheiden sich deutlich.
Die SPD strebt an, Frauenhass und patriarchales Besitzdenken als Mordmerkmale zu etablieren. Die Union hingegen präferiert einen breiteren Ansatz, ähnlich einem Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode. Dieser sah die „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ als neues Mordmerkmal vor, das nicht nur Frauen, sondern auch Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen besser schützen würde.
Für die Union sei dieser Ansatz „rechtssystematisch stimmig, praxistauglich und umfassend“, so Plum. Er schütze „neben Frauen auch Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen konsequenter vor tödlicher Gewalt“. Die SPD erteilt diesem Vorstoß eine klare Absage. Die Koalitionsgespräche laufen zwar, doch „der Gesetzentwurf der Union wird dabei aber nicht die Gesprächsgrundlage sein“, erklärte die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge. Sie betont, dass das neue Mordmerkmal den Unwert hinter der Tat beschreiben solle, wie beispielsweise das Besitzdenken von Männern gegenüber ihrer Frau.
Prüfung im Justizministerium
Das Bundesjustizministerium teilte auf Anfrage lediglich mit, dass derzeit geprüft werde, wie die Vorgaben des Koalitionsvertrags „am besten umgesetzt werden“ können. Man verweist auf frühere Äußerungen von Justizministerin Hubig, die vor einem „Schnellschuss“ warnte und darauf hinwies, dass Femizide bereits jetzt als Mord bestraft werden könnten.
Auch der Deutsche Richterbund (DRB) äußerte sich zurückhaltend. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn mahnte, dass es mit Strafverschärfungen allein nicht getan sei. „Mit aller Konsequenz“ müsse der Rechtsstaat Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt entgegentreten. Für Tötungsdelikte sehe das Strafrecht ohnehin bereits schwerste Strafen vor. Essentiell seien vielmehr präventive Ansätze und eine effektive Strafverfolgung. Man dürfe nicht zulassen, dass „chronisch unterbesetzte Staatsanwaltschaften Verfahren immer öfter einstellen müssen, weil sie mit ihren steil steigenden Fallzahlen nicht mehr Schritt halten können“.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)



