Flüchtlinge kehren in Massen zurück
Seit dem 8. Dezember 2024, dem Datum des Sturzes des Assad-Regimes, verzeichnet das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) eine bemerkenswerte Rückkehrbewegung syrischer Flüchtlinge. Insgesamt 1,614 Millionen Menschen sind laut Berichten der „Welt am Sonntag“ bislang in ihre Heimat zurückgekehrt.
Mehr als 634.000 Syrer fanden demnach seitdem den Weg aus der Türkei zurück. Aus dem Libanon kehrten knapp 621.000 Menschen, aus Jordanien rund 284.000.
Deutschland ist in der UNHCR-Statistik nicht separat aufgeführt, sondern zählt zu den „Sonstigen Ländern“, aus denen etwa 6.100 Syrer zurückgekehrt sind.
Bamf bremst bei Prüfung der Schutzansprüche
Die Möglichkeit einer breiten Rückkehr von Syrern nach Deutschland scheitert derzeit an fehlenden Widerrufsprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Diese Prüfungen sollen feststellen, ob ein anerkannter Asylbewerber noch Schutz benötigt.
Bislang führt das Bamf solche Prüfungen nur „anlassbezogen“ durch, etwa bei unerlaubten Reisen oder schweren Straftaten. Systematische Überprüfungen haben noch nicht begonnen.
Lage als Kriterium für Prüfungen
Das Bamf begründet sein Zögern mit der Notwendigkeit stabiler Verhältnisse im Herkunftsland. „Für die Widerrufsverfahren ist erforderlich, dass die Veränderung der Lage im Herkunftsland erheblich ist und nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft stattfindet“, erklärt die Behörde.
Zwar registriert das Bamf seit dem Regierungswechsel einen Abwärtstrend bei Konfliktvorfällen, die wirtschaftliche und humanitäre Lage in Syrien wird jedoch weiterhin als „desolat“ eingestuft. Eine Prognose, wann eine Ausweitung der Prüfungen möglich ist, wagt das Bamf nicht.
Forderung nach zügiger Prüfung
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sieht den Schutzanspruch für viele Syrer nach dem Ende der Assad-Herrschaft als entfallen an. Er fordert die Regierung auf, „die systematischen Widerrufsprüfungen alsbald zu beginnen“.
Throm schlägt vor, zunächst „junge, alleinstehende und sunnitische Männer, die Bürgergeld beziehen oder erst seit kürzerer Zeit in Deutschland sind“ zu prüfen. Dies sei „eine Angelegenheit des laufenden Regierungshandelns“ und bedürfe kein neues Gesetz.
SPD mahnt zur Vorsicht
Die SPD zeigt sich zurückhaltender. Sebastian Fiedler, Obmann der SPD im Bundestags-Innenausschuss, betont, dass die Aufnahme der Widerrufsprüfungen „nicht Priorität Nummer 1“ habe.
Stattdessen müsse der Fokus zunächst auf der Rückführung von Straftätern liegen. Fiedler äußert zudem Zweifel an der personellen Kapazität des Bamf für eine Massenprüfung von Schutztiteln. Die SPD setzt eher auf die Unterstützung freiwilliger Rückkehrprogramme.