Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellt sich entschieden gegen die jüngsten Verhandlungsergebnisse auf europäischer Ebene, die eine Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittel aus genom-editierten Pflanzen vorsehen. „Lebensmittel, die gentechnisch verändertes Material enthalten, sollten weiterhin als solche gekennzeichnet werden müssen“, erklärte die SPD-Politikerin in einem Interview mit den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“. Ihre Argumentation stützt sich auf das Prinzip der Verbraucherfreiheit: „Gentechnik schmecke nicht jedem, Verbraucher bräuchten echte Wahlfreiheit – und die gebe es nur mit Transparenz.“
EU-Einigung lässt Spielraum für konventionelle Züchtung zu
Die Einigung im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten sieht vor, dass Produkte, die mit neuartigen Methoden wie der Genschere bearbeitet wurden, künftig nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. Diese Regelung gilt, solange der Eingriff in die Genetik der Pflanzen begrenzt ist und auch durch konventionelle Züchtung hätte erzielt werden können. Hubig bezeichnet diesen Kurs als „einen falschen Weg“.
„Natürlich bietet die Gentechnik große Chancen für die Ernährungssicherheit“, räumte Hubig ein. Dennoch sei es entscheidend, dass sich Verbraucher „auch gegen Gentechnik entscheiden können“. Eine geringere Transparenz sei keine angemessene Antwort auf bestehende Fragen und Verunsicherungen in der Bevölkerung, so die Ministerin. Hubigs ablehnende Haltung könnte die gesamte EU-Regelung gefährden, da im Europäischen Rat ein neuer Konsens gefunden werden müsste, um eine Enthaltung Deutschlands zu umgehen. Während CDU und CSU sich in der Vergangenheit für eine Liberalisierung im Umgang mit neuen genomischen Techniken (NGT) ausgesprochen haben, positioniert sich die Justizministerin klar für weiterhin verpflichtende Kennzeichnungen.






