Das Problem: Statt zu helfen oder Platz für Einsatzkräfte zu machen, zücken viele das Smartphone. Die Sensationslust am Unfallort kann Leben kosten – und ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch strafbar.
„Wer sich so verhält, handelt rücksichtslos und ignorant“, warnt ADAC-Sprecher Oliver Reidegeld.
Schaulust statt Hilfe – mit schlimmen Folgen
Viele Gaffer filmen den Unfall, stellen Videos ins Netz, bleiben im Weg stehen – oder bremsen auf der Gegenfahrbahn abrupt ab, um einen Blick zu erhaschen. Die Folge: zusätzliche Staus, Auffahrunfälle – und noch mehr Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Erschreckend: Rettungskräfte berichten regelmäßig von aggressivem Verhalten, wenn Gaffer aufgefordert werden, den Unfallort zu verlassen oder das Filmen einzustellen.
„Verkehrsteilnehmer sollten sich immer bewusstmachen, wie schnell sie selbst Opfer werden können“, so Reidegeld.
Diese Strafen drohen Gaffern
Wer am Unfallort nur zuschaut oder sogar filmt, riskiert mehr als ein Bußgeld:
- Gaffen: Bußgeld bis zu 1.000 Euro
- Unterlassene Hilfeleistung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
- Filmen oder Fotografieren von Unfallopfern: Strafbar! Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe
„Es ist dabei egal, ob die Aufnahmen weitergegeben oder veröffentlicht werden“, erklärt Reidegeld. „Was zählt ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme und der fehlende Respekt vor der Hilflosigkeit anderer Menschen.“
Fazit:
Wer im Notfall nur zuschaut oder filmt, macht sich menschlich und juristisch schuldig. Statt Handy – lieber Herz zeigen: Hilfe leisten, Rettungskräfte nicht blockieren – und Respekt zeigen.