Frist bis Januar 2026

Führerschein-Umtausch: Wer zwischen 1999 und 2001 den Führerschein gemacht hat, muss jetzt handeln – sonst droht ein Bußgeld

Zum ersten Mal betrifft die laufende Führerschein-Umtauschaktion auch die neueren Kartenführerscheine. Wer seine Fahrerlaubnis zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss bis spätestens 19. Januar 2026 einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein beantragen. Danach verlieren die alten Dokumente ihre Gültigkeit.
Führerschein-Umtausch: Wer zwischen 1999 und 2001 den Führerschein gemacht hat, muss jetzt handeln – sonst droht ein Bußgeld
Führerschein-Umtausch: Wer zwischen 1999 und 2001 den Führerschein gemacht hat, muss jetzt handeln – sonst droht ein Bußgeld
Foto: blende11.photo – stock.adobe.com

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Warum der Umtausch jetzt nötig ist

Seit einigen Jahren ersetzt Deutschland alle alten Führerscheine, um innerhalb der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Format zu schaffen. Nach den grauen und rosafarbenen Papierführerscheinen sind nun erstmals die Scheckkarten-Versionen betroffen. Diese Karten, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, erfüllen noch nicht die seit 2013 geltenden Sicherheitsstandards.

Frist und Konsequenzen

Wer den Umtausch bis zum 19. Januar 2026 nicht erledigt hat, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt davon unberührt – nur das Dokument verliert seine Gültigkeit. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Führerscheine künftig ein Ablaufdatum besitzen, das sich ausschließlich auf das Dokument bezieht.

Welche Unterlagen erforderlich sind

Für den Antrag werden der alte Führerschein, ein biometrisches Passfoto sowie der Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung benötigt. Eine ärztliche Untersuchung oder erneute Prüfung ist nicht nötig. Die Kosten liegen durchschnittlich bei 25 Euro, können aber durch Zusatzgebühren für Expressbearbeitung, Direktversand oder Vor-Ort-Termine auf bis zu 50 Euro steigen.

Lange Wartezeiten in vielen Städten

In Berlin müssen Antragsteller aktuell mit einer Bearbeitungszeit von fünf bis sechs Wochen rechnen. In Sachsen dauert es teilweise bis zu zwölf Wochen, bis der neue Führerschein ausgestellt wird. Eine Expressoption ist möglich, kostet aber zusätzlich. Wer noch vor Weihnachten seinen Antrag stellt, sollte den neuen Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Frist in Händen halten.

Wer wann dran ist

Der Führerschein-Umtausch erfolgt in mehreren Etappen – je nach Ausstellungsjahr des Dokuments. Die folgende Übersicht zeigt, bis wann die jeweiligen Führerscheine erneuert werden müssen:

AusstellungsjahrUmtauschfrist bis
1999 – 200119. Januar 2026
2002 – 200419. Januar 2027
2005 – 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 – 18. Januar 201319. Januar 2033

Spätestens im Jahr 2033 sollen alle alten Führerscheine in Deutschland durch die neuen EU-Dokumente ersetzt sein.

Neue Sicherheitsmerkmale und Gültigkeit

Der neue Führerschein im EU-Format enthält moderne Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, Mikrostrukturen und maschinenlesbare Zonen. Damit sollen Fälschungen erschwert werden. Die neuen Dokumente sind 15 Jahre gültig und müssen danach erneut umgetauscht werden – eine Fahrprüfung ist dabei nicht erforderlich. Sie gelten in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island.

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