Neuer Paragraf für „Femizide“ im Gespräch
Die Bundesjustizministerin will den Mord-Paragrafen im Strafgesetzbuch präzisieren. Hubig (SPD) betonte gegenüber der „Bild am Sonntag“, dass Tötungen, die aus der Motivation heraus geschehen, weil das Opfer eine Frau ist, als Mord gewertet werden sollen. Dies soll deutlich machen: Solche Taten sind nicht Ausdruck von bloßer Leidenschaft, sondern geplanter Brutalität.
Schluss mit „Eifersucht“ als milderndes“ “ “ “ Urteil
Bisherige Urteile, bei denen Tötungen von Frauen aus Gründen wie Eifersucht als Totschlag mit reduzierter Schuldfähigkeit eingestuft wurden, sollen so der Vergangenheit angehören. „Wir haben einen guten Weg gefunden, deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden“, erklärte die Ministerin.
Lebenslang für Täter
Die Gesetzesänderung hätte direkte Auswirkungen auf das Strafmaß. Während Totschlag nur auf eine begrenzte Haftstrafe, beispielsweise zehn bis zwölf Jahre, angesetzt wird, ermöglicht eine Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das neue Gesetz soll klarstellen, dass Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven nicht als Kavaliersdelikt, sondern als schwerstes Verbrechen zu werten sind.




