Am Dienstagnachmittag wurde eine deutsche Staatsangehörige, die einen Flug nach Marokko nehmen wollte, bei der routinemäßigen Ausreisekontrolle durch Beamte der Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden überprüft. Was als Formsache begann, entwickelte sich zu einem kritischen Moment für die Reisende.
Haftbefehl wegen Unfallflucht
Bei der Datenüberprüfung stießen die Beamten auf einen Haftbefehl. Der Grund: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Es stellte sich heraus, dass die 30-Jährige bereits einen Teil der verhängten Geldstrafe beglichen hatte, der Restbetrag jedoch noch offen war. Die junge Frau stand nun vor der Wahl: entweder den ausstehenden Betrag sofort zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen anzutreten.
Rettung in letzter Minute
Die Reisende entschied sich schnell und konnte den fälligen Restbetrag umgehend begleichen. Dadurch entging sie der drohenden Haftstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte sie ihren Flug wie geplant antreten und ihre Reise nach Marokko fortsetzen.
