Wahlberechtigte sollten ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen, ausfüllen und absenden, um ihre Stimme wirksam abzugeben. „Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke Demokratie“, so Brand.
Briefwahlunterlagen: Fristen und Ablauf
Aufgrund der zeitlich engeren Organisation können die meisten Wahlämter die Unterlagen frühestens zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 ausgeben. Nach Erhalt bleibt den Wahlberechtigten somit nur ein rund zweiwöchiger Zeitraum, um die Unterlagen rechtzeitig zurückzuschicken.
Die Deutsche Post garantiert, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, in den Briefkasten eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, pünktlich die zuständige Stelle erreichen. Alternativ können die Wahlunterlagen direkt beim Wahlamt abgegeben werden.
Optionen für Kurzentschlossene
Wer den Postweg vermeiden möchte, hat weitere Möglichkeiten:
- Briefwahlunterlagen können persönlich beim Wahlamt abgeholt, ausgefüllt und abgegeben werden.
- Auch nach Beantragung der Briefwahl ist eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich – vorausgesetzt, der Wahlschein wird vorgelegt.
Sollten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen oder verloren gehen, kann bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar, 12 Uhr) ein neuer Wahlschein beantragt werden.
Wahlaufruf: Demokratie lebt von Ihrer Stimme
Die Bundeswahlleiterin appelliert an alle Wahlberechtigten, ihr Wahlrecht zu nutzen – ob vor Ort oder per Briefwahl. Besonders bei der Briefwahl ist die Einhaltung der Fristen entscheidend, damit die Stimme zählt.
Die Gemeinden und Wahlamtsstellen stehen für Rückfragen und weitere Informationen bereit.