Fristen, Optionen, wichtige Tipps

Bundestagswahl 2025: Verkürzter Briefwahlzeitraum – Was Wähler jetzt wissen müssen

Ein gelber Briefkasten der Deutschen Post mit einem Fach für Postleitzahlen der Region Berlin/Brandenburg. Eine Hand schiebt einen rosafarbenen Brief mit der Aufschrift "Wahlbrief" in den Schlitz. Im unteren Bereich sind die Leerungszeiten des Briefkastens auf einem Schild zu erkennen. Im Hintergrund ist unscharf eine grüne Parkanlage zu sehen.
Foto: Dirk1981Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

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Die Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar statt – und bringt aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen einige Besonderheiten mit sich. Ein entscheidender Punkt ist der verkürzte Zeitraum für die Briefwahl, wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand betont.

Wahlberechtigte sollten ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen, ausfüllen und absenden, um ihre Stimme wirksam abzugeben. „Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke Demokratie“, so Brand.

Briefwahlunterlagen: Fristen und Ablauf

Aufgrund der zeitlich engeren Organisation können die meisten Wahlämter die Unterlagen frühestens zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 ausgeben. Nach Erhalt bleibt den Wahlberechtigten somit nur ein rund zweiwöchiger Zeitraum, um die Unterlagen rechtzeitig zurückzuschicken.

Die Deutsche Post garantiert, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, in den Briefkasten eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, pünktlich die zuständige Stelle erreichen. Alternativ können die Wahlunterlagen direkt beim Wahlamt abgegeben werden.

Optionen für Kurzentschlossene

Wer den Postweg vermeiden möchte, hat weitere Möglichkeiten:

  • Briefwahlunterlagen können persönlich beim Wahlamt abgeholt, ausgefüllt und abgegeben werden.
  • Auch nach Beantragung der Briefwahl ist eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich – vorausgesetzt, der Wahlschein wird vorgelegt.

Sollten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen oder verloren gehen, kann bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar, 12 Uhr) ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Wahlaufruf: Demokratie lebt von Ihrer Stimme

Die Bundeswahlleiterin appelliert an alle Wahlberechtigten, ihr Wahlrecht zu nutzen – ob vor Ort oder per Briefwahl. Besonders bei der Briefwahl ist die Einhaltung der Fristen entscheidend, damit die Stimme zählt.

Die Gemeinden und Wahlamtsstellen stehen für Rückfragen und weitere Informationen bereit.

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