IGH-Aussage mit Israel abgestimmt?

Bundesregierung koordinierte IGH-Aussagen in Den Haag

Bundesregierung koordinierte IGH-Aussagen in Den Haag
Internationaler Gerichtshof (IGH) (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Neue Dokumente werfen Fragen zur Vollständigkeit der Informationen auf, die die Bundesregierung dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag vorgelegt hat. Offenbar wurde die Aussage, die Deutschland im Verfahren wegen des Vorwurfs der "Beihilfe zum Völkermord" gemacht hat, teilweise mit Israel abgestimmt.
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Die Bundesregierung hat ihre Aussage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) im Jahr 2024 offenbar in Teilen mit Israel abgestimmt. Dies geht aus Dokumenten des Verteidigungsministeriums hervor, über die der „Stern“ berichtet.

Demnach wurde zumindest bei einigen Informationen, die im Verfahren wegen des Vorwurfs der „Beihilfe zum Völkermord“ im Gazastreifen offengelegt wurden, „im Einvernehmen“ mit Israel gehandelt.

Nicaragua hatte im März 2024 eine Klage gegen Deutschland beim IGH eingereicht. Ein Hauptargument war dabei die mutmaßliche Lieferung von Waffen an Israel. Nach der Stellungnahme Deutschlands im April 2024, im Rahmen des angefragten Eilverfahrens, lehnte das Gericht Nicaraguas Antrag auf einen sofortigen Stopp der Rüstungsexporte ab.

Vor dem IGH hatte die Bundesregierung angegeben, dass im Jahr 2023 lediglich medizinische Hilfsgüter und Helme aus Bundeswehrbeständen an Israel geliefert worden seien. Die nun bekannt gewordenen Dokumente des Verteidigungsministeriums lassen jedoch, laut „Stern“, Zweifel an der Vollständigkeit dieser Angaben aufkommen. Das Auswärtige Amt lehnte eine Stellungnahme zu den Berichten ab.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) beurteilt die Situation kritisch. Es äußerte Bedenken, falls „nur ein Teil der Informationen zu den Länderabgaben preisgegeben“ worden sein sollte. Gegenüber dem „Stern“ erklärte das ECCHR, wenn die Bundesregierung ihre Angaben vor dem IGH „im Einvernehmen“ mit Israel getätigt habe, scheine es „möglich, dass die genannten Güter doch nicht die einzigen, sondern nur die einzigen mitgeteilten Güter waren“.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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