Bundesverfassungsgericht lehnt alle Anträge ab

BSW scheitert vor Verfassungsgericht! Keine Neuauszählung der Stimmen

BSW scheitert vor Verfassungsgericht! Keine Neuauszählung der Stimmen
Sahra Wagenknecht
Foto: Sahra Wagenknecht

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Herber Rückschlag für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)! Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. März 2025 sämtliche Anträge zur Neuauszählung der Bundestagswahl-Stimmen abgelehnt.

Das steckt dahinter:

Die Partei selbst, einige Mitglieder sowie Wahlberechtigte hatten gefordert, noch vor der offiziellen Feststellung des Wahlergebnisses eine Neuauszählung zu veranlassen. Doch der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts machte kurzen Prozess: Anträge unzulässig!

Laut den Richtern gibt es vor der offiziellen Bekanntgabe des Endergebnisses keine Möglichkeit, wegen möglicher Zählfehler gerichtlich vorzugehen. Wer das Wahlergebnis anfechten will, muss den regulären Weg über das Wahlprüfungsverfahren gehen.

Für BSW bedeutet das: Die Partei muss auf die offizielle Feststellung des Wahlergebnisses warten – bis dahin gibt es keine Chance auf eine Neuauszählung!

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