Das steckt dahinter:
Die Partei selbst, einige Mitglieder sowie Wahlberechtigte hatten gefordert, noch vor der offiziellen Feststellung des Wahlergebnisses eine Neuauszählung zu veranlassen. Doch der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts machte kurzen Prozess: Anträge unzulässig!
Laut den Richtern gibt es vor der offiziellen Bekanntgabe des Endergebnisses keine Möglichkeit, wegen möglicher Zählfehler gerichtlich vorzugehen. Wer das Wahlergebnis anfechten will, muss den regulären Weg über das Wahlprüfungsverfahren gehen.
Für BSW bedeutet das: Die Partei muss auf die offizielle Feststellung des Wahlergebnisses warten – bis dahin gibt es keine Chance auf eine Neuauszählung!