Psychiatrische Klinik statt Haft
Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig hat am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dies teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Der Tatverdächtige war noch am Montag auf richterliche Anordnung vorläufig festgenommen worden. Da er nach einer ärztlichen Begutachtung als nicht haftfähig eingestuft wurde, erfolgte unmittelbar die Verlegung in ein psychiatrisches Krankenhaus bis zu seiner Vorführung vor dem Ermittlungsrichter.
Zustand und Tatfrage
Nach erster Einschätzung der Ermittler, gestützt auf fachärztliche Stellungnahmen, liegen dringende Gründe dafür vor, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben könnte. Die endgültige Klärung dieser Frage sowie die forensisch-psychiatrische Begutachtung des Mannes sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Sollten sich die Gründe für die Unterbringung als widerlegt erweisen, kann der Unterbringungsbefehl jederzeit in einen Haftbefehl umgewandelt werden. Das Gericht stuft die einstweilige Unterbringung im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit als notwendig ein. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte aufgrund seines Zustands weitere schwere Straftaten begehen könnte.
Tötungsabsicht und Mordmerkmale
Laut dem gerichtlichen Unterbringungsbefehl geht man davon aus, dass der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug in Tötungsabsicht gehandelt hat, um möglichst viele Menschen zu töten und schwer zu verletzen. Es wird angenommen, dass die Tat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt.



