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AfD vorerst nicht „gesichert rechtsextremistisch“


Foto & Video via Glomex

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Behörde müsse den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten.

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