Die AfD und ihr bisheriger Vermieter konnten sich im Streit um eine fristlose Kündigung nicht einigen. Eine Güteverhandlung am Berliner Landgericht endete am Freitag ohne einvernehmliche Lösung. Die Entscheidung über die vom Vermieter angestrebte Räumungsklage gegen die Bundesgeschäftsstelle wird nun am 26. September erwartet.
Die Partei zeigte sich nach der Verhandlung siegesgewiss. Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher der AfD, äußerte, das Gericht habe bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung erkennen lassen. „Wir bedauern sehr, dass sich der Geschäftsführer des Vermieters während der heutigen Güteverhandlung entschieden hat, auch weiterhin seinen öffentlich eskalierenden Pfad emotionaler und haltloser Vorwürfe zu beschreiten“, so Gottschalk.
Dem Vermieter zufolge habe die AfD gegen den Mietvertrag verstoßen, unter anderem durch eine nicht genehmigte Wahlparty, bei der ein Logo an das Gebäude projiziert wurde. Neben der fristlosen Kündigung, die Gegenstand des Gerichtsstreits ist, wurde der Gewerbemietvertrag hilfsweise auch fristgerecht für 2026 gekündigt. Dies bedeutet, dass die AfD die Immobilie in jedem Fall verlassen muss.
Die Partei hat bereits Vorkehrungen getroffen und sich eine neue Immobilie gesichert. Diese befindet sich nach Angaben des AfD-Bundesschatzmeisters Carsten Hütter in einer verbesserten Lage im politischen Zentrum Berlins. Hütter erklärte am Freitag: „Die verbesserte Anbindung der neuen Immobilie im politischen Zentrum Berlins wird unserer Bedeutung als unangefochten stärkste Oppositionspartei gerecht und ist der nächste Schritt auf dem Erfolgskurs der Alternative für Deutschland in Richtung Regierungsverantwortung.“ Der Umzug, der im nächsten Jahr erfolgen soll, werde die parteiinterne Infrastruktur „erheblich aufwerten“.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)