KBV-Chef kritisiert Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium

Ärztechef Gassen: Teilkrankschreibung eine „absurde“ Idee

Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die geplante Teilkrankschreibung stößt auf scharfe Kritik bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Chef Andreas Gassen bezeichnet den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) als "absurden Ansatz", der mehr Bürokratie schaffe statt sie abzubauen. Er bekräftigt stattdessen die Forderung nach Ausweitung von Karenztagen.

KBV lehnt Modell ab

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hält die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Einführung einer Teilkrankschreibung für unpraktikabel und bürokratisch. „Das halten wir für einen absurden Ansatz“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“. Statt Entbürokratisierung drohe eine deutliche Mehrbelastung für die Ärzte.

Praxisfernes Ansinnen?

Gassen befürchtet, dass Ärzte für die Feststellung einer Teilarbeitsunfähigkeit in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Arbeitszeit „eine Art Gutachten erstellen und dafür viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten“ müssten. „Die genaue Kenntnis von Arbeitsplatz und Arbeitsumständen wäre dafür notwendig. Wie sollen die Kollegen das leisten, vielleicht würfeln?“, fragte er. Dies geschehe zudem in einer Zeit, in der die Vergütung der Ärzte ohnehin gekürzt werde. „Das klingt nicht nur wie ein schlechter Witz, das ist auch einer.“

Karenztage statt Teil-Krankschreibung

Stattdessen plädiert der KBV-Chef einmal mehr für die Ausweitung von Karenztagen. „Ich erinnere an unseren Vorschlag, die Karenztage auszubauen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend zu machen“, so Gassen. Alleine diese Maßnahme könne hochgerechnet rund 300 Millionen Euro jährlich einsparen und wäre ein „echter Beitrag zum Bürokratieabbau“. Karenztage bedeuten Krankheitstage ohne Lohnfortzahlung für die Arbeitnehmer.

Schwedisches Vorbild

In Warkens Gesetzentwurf ist die Möglichkeit der Teilarbeitsunfähigkeit vorgesehen. Dieses Modell existiert bereits in Schweden.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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