An diesen 54 Tagen wird 2025 kassiert
Die Eintrittspflicht gilt nicht generell, sondern an insgesamt 54 Tagen mit erwartetem hohem Besucherandrang, jeweils im Zeitfenster von 8:30 Uhr morgens bis 16:00 Uhr nachmittags. Konkret sind das:
- Der gesamte Zeitraum vom 18. April (Karfreitag) bis zum 4. Mai.
- Anschließend vom zweiten Mai-Wochenende bis zum 27. Juli immer an den Wochenenden (Freitag bis Sonntag).
- Der italienische Nationalfeiertag am 2. Juni.
So funktioniert die Zahlung – Achtung, Spätbucher zahlen doppelt!
Tagestouristen müssen sich vor ihrem Besuch auf dem offiziellen Portal unter https://cda.ve.it/it/
registrieren und die Gebühr von 5 Euro pro Person online bezahlen. Als Nachweis erhält man einen QR-Code auf das Smartphone, der bei Kontrollen in der Stadt vorgezeigt werden muss.
Wichtig: Wer sehr kurzfristig bucht – also erst vier Tage vor dem Besuch oder am Besuchstag selbst – muss den doppelten Preis von 10 Euro bezahlen! Wer ganz ohne gültigen QR-Code angetroffen wird, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 300 Euro.
Wer ist von der Gebühr befreit?
Wie schon im vergangenen Jahr gibt es Ausnahmen von der Zahlungspflicht. Dazu gehören unter anderem:
- Touristen, die in Venedig übernachten (Hotelgäste etc.).
- Einwohner der Region Venetien.
- Kinder unter 14 Jahren. (Hinweis: Auch diese Gruppen müssen sich oft auf dem Portal registrieren, um einen kostenlosen Ausnahme-QR-Code zu erhalten).
Eine gute Nachricht gibt es laut dem österreichischen Automobilclub ÖAMTC: Eine Obergrenze für die täglichen Besucherzahlen oder eine Erhöhung der Gebühr bei starkem Andrang ist für dieses Jahr nicht geplant.
Fazit: Tagesgäste sollten die Registrierung und Zahlung auf https://cda.ve.it/it/
unbedingt rechtzeitig erledigen, um zusätzliche Kosten oder eine hohe Strafe beim Venedig-Besuch zu vermeiden.