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Hintergrund: Familiennachzug für „subsidiär Schutzberechtigte“

Über den Familiennachzug können auch sehr enge Angehörige von Flüchtlingen ohne Asylstatus ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen. Die Regelung gilt für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte. Als solche gelten Menschen, die weder als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigte anerkannt sind, aber im Herkunftsland bedroht sein könnten.

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