Gebietserweiterung einstimmig beschlossen

Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb beschlossen – Startschuss für Ausweisungsverfahren 2025

Am 23. Oktober 2024 fiel eine bedeutende Entscheidung für die Zukunft des Biosphärengebiets Schwäbische Alb: Der Lenkungskreis hat einstimmig die Erweiterung des Gebiets beschlossen. Diese Erweiterung umfasst nicht nur neue Flächen, sondern auch den Beitritt von sechs neuen Kommunen.
Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb beschlossen – Startschuss für Ausweisungsverfahren 2025
Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb beschlossen – Startschuss für Ausweisungsverfahren 2025
Der Lenkungskreis Biosphärengebiet Schwäbische Alb mit der zukünftigen Gebietskulisse des Biosphärengebiets
Foto: Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb.

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Insgesamt wird die Fläche des Biosphärengebiets um beeindruckende 42 Prozent auf über 120.000 Hektar anwachsen. Das rechtliche Ausweisungsverfahren soll 2025 starten. Doch was bedeutet das konkret für die Region? Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Neue Kommunen und erweiterte Flächen

Die Entscheidung des Lenkungskreises markiert einen weiteren Meilenstein in der Geschichte des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Insgesamt 16 Kommunen, die bereits Teil des Gebiets sind, bringen zusätzliche Flächen ein. Zudem treten sechs neue Kommunen bei, darunter Engstingen und Blaubeuren. Dies führt dazu, dass die Fläche des Biosphärengebiets um 42 Prozent wächst und künftig mehr als 120.000 Hektar umfasst.

Entwicklung, Pflege und Schutz – Die neuen Zonen

Die Erweiterung des Gebiets bringt auch eine Anpassung der Zonierung mit sich. So werden über 1.100 Hektar als neue Kernzonen ausgewiesen, die künftig unter besonderem Schutz stehen. Diese „Urwälder von morgen“ sollen zur Erhaltung der Artenvielfalt beitragen. Darüber hinaus werden knapp 5.500 Hektar als Pflegezonen und rund 30.000 Hektar als Entwicklungszonen deklariert, in denen nachhaltige Nutzung möglich bleibt. „Es ist ein tolles Zeichen für dieses Modellprojekt, dass der Lenkungskreis heute einstimmig der Gebietserweiterung zugestimmt hat,“ betonte Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Beteiligung der Öffentlichkeit – Ein gemeinschaftlicher Prozess

Die Erweiterung des Biosphärengebiets war das Ergebnis eines intensiven, zweieinhalb Jahre dauernden Beteiligungsprozesses. Über 100 Infoveranstaltungen, Gemeinderatssitzungen und Workshops wurden abgehalten, bei denen Chancen und Herausforderungen der Gebietserweiterung erörtert wurden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen spielte dabei eine zentrale Rolle. Ein besonderer Fokus lag auf der Ausweisung neuer Kernzonen, die nicht unumstritten war. Einige Gemeinden äußerten Bedenken bezüglich Einkommensverlusten durch eingeschränkte Holznutzung, konnten jedoch durch wirtschaftliche Kompensationen wie Ökopunkte beruhigt werden.

Zukunft des Biosphärengebiets – Was kommt als nächstes?

Mit der Zustimmung des Lenkungskreises wird im Jahr 2025 das rechtliche Ausweisungsverfahren gestartet, das bis 2026 abgeschlossen sein soll. Ab dann wird das erweiterte Biosphärengebiet rechtskräftig verankert sein. Anschließend wird der Antrag auf erneute UNESCO-Anerkennung gestellt. Damit wird das Biosphärengebiet Schwäbische Alb weiter als Modellregion für fungieren und auch in Zukunft wichtige Beiträge zum Naturschutz leisten.

Die Erweiterung zeigt eindrucksvoll, wie – und Umweltschutz durch intensive Zusammenarbeit von Kommunen, Behörden und der Öffentlichkeit vorangebracht werden kann.

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