Mehr Geld für Gesundheitsprojekte

Streeck fordert Zweckbindung für Tabaksteuer-Einnahmen

Streeck fordert Zweckbindung für Tabaksteuer-Einnahmen

Archivbild: Hendrik Streeck. (Foto: dts Nachrichtenagentur)

Die Debatte um eine Anhebung der Tabaksteuer sorgt für neue Forderungen. Bundesdrogenbeauftragter Hendrik Streeck (CDU) verlangt, dass zusätzliche Einnahmen gezielt zur Finanzierung von Prävention und Behandlung eingesetzt werden. Die SPD signalisiert Unterstützung für diesen Ansatz, betont aber auch die Bedeutung der Lenkungswirkung solcher Steuern.

Streeck will Tabaksteuer zweckgebunden sehen

Bundesdrogenbeauftragter Hendrik Streeck (CDU) hat klare Forderungen zur Verwendung von Mehreinnahmen aus einer möglichen Anhebung der Tabaksteuer gestellt. Laut einem Bericht der „Bild“ (Mittwochsausgabe) dürfe die Steuer „nicht zur stillen Haushaltssanierung“ missbraucht werden. Streeck argumentiert, dass die durch Tabak verursachten Krankheiten und Abhängigkeiten enorme Kosten im Gesundheitswesen verursachen. Deshalb müssten zusätzliche Gelder genau dort ankommen, wo die Folgen spürbar sind: im Gesundheitssystem selbst.

Prävention und Behandlung statt schwarzer Null

Der Drogenbeauftragte forderte, dass die Mittel gezielt für „Prävention, Rauchentwöhnung, Behandlung“ verwendet werden sollten. Dies sei die logische Konsequenz aus den gesundheitlichen Belastungen, die Rauchen mit sich bringe.

SPD unterstützt, sieht aber auch Lenkungseffekt

Aus den Reihen der SPD gibt es Zustimmung für Streecks Anliegen. Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, teilte der „Bild“ mit, dass die Infragestellung von Lenkungssteuern angesichts des Wegfalls der 1.000-Euro-Prämie ein gesundheitspolitischer Fehler wäre. Er betonte, dass Tabak-, Alkohol- und Zuckerabgaben nicht nur der Haushaltskonsolidierung dienen, sondern vor allem eine wichtige präventive Lenkungswirkung hätten.

Entlastung für Beitragszahler

Pantazis sprach sich zudem dafür aus, einen Teil der Tabaksteuer-Einnahmen zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen. Dies würde wiederum die Beitragszahler spürbar entlasten.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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