Klagen wegen Milliardenkosten angekündigt

Krankenkassen verklagen Bund vor Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Die gesetzlichen Krankenkassen gehen juristisch gegen den Bund vor. Der GKV-Spitzenverband kündigte Klagen an, da der Bund die Krankenkassen bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern auf einem Großteil der Kosten sitzen lasse. Erste Klagen wurden bereits eingereicht, und weitere könnten folgen.
Krankenkassen verklagen Bund vor Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Krankenkassen verklagen Bund vor Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Justicia (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben Klagen gegen den Bund wegen der Milliardenkosten für Bürgergeld-Empfänger angekündigt. Erste Klagen von Kassen wurden bereits eingereicht, weitere sollen folgen, teilte der GKV-Spitzenverband am Montag mit. Die Kassen argumentieren, dass der Staat als Träger der Fürsorge die Krankenkassen beauftragt habe, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher zu übernehmen.

Zehn Milliarden Euro pro Jahr fehlen

Anstatt jedoch voll für diese Leistung aufzukommen, lasse der für die Finanzierung zuständige Bund die Krankenkassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen. Dies belaufe sich derzeit auf etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes einen Grundsatzbeschluss gefasst: Im Auftrag und im Namen der Krankenkassen wird gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern geklagt. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die ersten Klagen erhalten.

Klagen gegen Bescheide für 2026

Klagegegenstand sind die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, betonte, es gehe nicht um Almosen oder Subventionen des Staates für die GKV.

„Unfair und wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“

„Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbezieher um rund zehn Milliarden Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt.“ Dies sei „unfair“ den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern gegenüber und zudem „wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“. Ziel des Verbandes ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Hierzu will der GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht anregen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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