In Berlin beabsichtigen die Regierungsfraktionen von Union und SPD, die steuerliche Situation von Gewerkschaftsmitgliedern zu verbessern. Ein entsprechender Änderungsantrag zum Steueränderungsgesetz, über den das Nachrichtenmagazin POLITICO am Montag berichtete, sieht vor, Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich geltend machen zu können.
Die vorgesehenen Änderungen sollen noch in dieser Woche im Bundestag zur Abstimmung kommen. Nach Informationen aus Fraktionskreisen basieren die Anpassungen auf einer Vereinbarung, die im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag lag zuletzt bei 1.230 Euro.
Zur Begründung der Maßnahme heißt es in dem Dokument, dass Gewerkschaften eine „zentrale Funktion in der Arbeits- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland“ erfüllen und die „kollektive Koalitionsfreiheit ein tragendes Element des sozialen Rechtsstaats“ sei. Die Umsetzung dieser Regelung wird laut Papier ab dem Jahr 2026 zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 160 Millionen Euro führen.
Darüber hinaus plant die Koalition, die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden zu erweitern. Zukünftig sollen Spenden bis zu einer Höhe von insgesamt 6.600 Euro für Verheiratete (bisher 3.300 Euro) beziehungsweise 3.300 Euro für Alleinstehende (bisher 1.650 Euro) steuerrechtlich begünstigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Änderungsantrags betrifft die steuerliche Behandlung von Prämien für Sportler. Union und SPD wollen Prämien für Athleten, die an Olympischen und Paralympischen Spielen teilnehmen, vollständig steuerfrei stellen. Hierbei handelt es sich um Zahlungen der Deutschen Stiftung Sporthilfe, die laut POLITICO-Informationen bis zu 20.000 Euro erreichen können.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

