Wasen-Start mit Beigeschmack

Teure Tische, fragwürdige Regeln: Was Besucher beim Cannstatter Wasen teuer zu stehen kommen kann – Verbraucherzentrale deckt Missstände auf

Wenn am Freitag der Cannstatter Wasen startet, beginnt für viele die Zeit von Dirndl, Bier und Festzeltstimmung. Doch hinter den Kulissen zeigt sich ein anderes Bild: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Reservierungsbedingungen für die Festzelte untersucht und dabei zahlreiche Verstöße festgestellt.
  • Marktcheck durch Verbraucherzentrale BW: Acht Festzelte auf dem Cannstatter Wasen wurden hinsichtlich Reservierungsbedingungen überprüft.

  • Versand- und Bearbeitungsgebühren: Bis zu 33 Euro Zusatzkosten pro Reservierung – deutlich über den realen Kosten.

  • Verzehrgutscheine: Pflichtkauf bei Reservierung, Mindestverzehr bis zu 156,20 Euro pro Person. Einlösung oft nur am Reservierungstag.

  • Rechtliche Verstöße festgestellt: Mehrere Festzeltbetreiber wurden abgemahnt, in manchen Fällen laufen nun Gerichtsverfahren.

  • Fehlende Verbraucherinformationen: Angaben zu Widerrufsrecht oder Gutscheinumfang oft unvollständig oder gar nicht vorhanden.

  • Verbraucherzentrale rät: Reservierungsbedingungen genau prüfen, Probleme melden an: [email protected]

Teure Tische, fragwürdige Regeln: Was Besucher beim Cannstatter Wasen teuer zu stehen kommen kann – Verbraucherzentrale deckt Missstände auf
Teure Tische, fragwürdige Regeln: Was Besucher beim Cannstatter Wasen teuer zu stehen kommen kann – Verbraucherzentrale deckt Missstände auf
Symbolbild
Foto: insidebw.de / AI

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Bearbeitungsgebühren, Versandkosten, Gutscheinregelungen – vieles davon ist nicht nur teuer, sondern laut Verbraucherschützern auch rechtlich fragwürdig.

Bis zu 33 Euro Zusatzkosten pro Reservierung

Wer sich einen Tisch in einem der acht großen Festzelte sichern will, muss nicht nur früh dran sein, sondern auch tief in die Tasche greifen. Neben den verpflichtenden Verzehrgutscheinen fallen teils erhebliche Versand- und Bearbeitungsgebühren an. Laut Verbraucherzentrale wurden beim Marktcheck bis zu 18 Euro Versandkosten und bis zu 15 Euro Bearbeitungsgebühr pro Bestellung verlangt – insgesamt also bis zu 33 Euro Extra-Kosten.

Dabei sei vielen Verbraucher:innen nicht bewusst, dass Anbieter laut Gesetz nur tatsächlich anfallende Kosten weitergeben dürfen. Die aufgeführten Beträge liegen jedoch deutlich über marktüblichen Versandpreisen.Mindestverzehr mit Einschränkungen

Die größten Summen entfallen auf die Verzehrgutscheine, die Voraussetzung für eine Reservierung sind. Die Spanne reicht laut Marktcheck von 16,50 Euro bis 156,20 Euro pro Person, je nach Wochentag und Angebot. Problematisch: Die Gutscheine konnten in vielen Fällen nur am reservierten Tag eingelöst werden.

Für Menschen, die krank werden oder nicht den gesamten Betrag einlösen können, bedeutet das faktisch einen finanziellen Verlust. Die Verbraucherzentrale kritisiert diese Praxis scharf – in einigen Fällen wurden die Regelungen nach der Abmahnung angepasst. Nun können Gutscheine auch nach dem Reservierungstag genutzt werden.

Mangelhafte Informationen und Klagewellen

Zusätzlich bemängelt die Verbraucherzentrale, dass bei vielen Festzeltbetreibern wichtige Informationen fehlen. So seien z. B. Angaben zum Widerrufsrecht oder zur genauen Anzahl der Gutscheine teilweise unvollständig oder gar nicht vorhanden gewesen. Auch diese Verstöße wurden abgemahnt.

Während einige Betreiber einsichtig reagierten, verweigerten andere eine Unterlassungserklärung. In diesen Fällen sind nun die Gerichte gefragt.

Was Verbraucher:innen jetzt tun können

Die Verbraucherzentrale ruft Betroffene auf, Probleme mit Reservierungen oder Gutscheinen zu melden. Kontaktadresse ist: [email protected]. Wer plant, den Wasen zu besuchen, sollte die Reservierungsbedingungen genau prüfen – insbesondere die Regelungen zum Verzehrgutschein und mögliche Zusatzkosten.

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