Ungekühlt, ungesichert – und illegal
Der Fahrer, ein 41-Jähriger, erklärte, die toten Tiere seien in Freiburg verladen worden und sollten zu einem Geschäft im Landkreis Lörrach gebracht werden. Doch der Transport in einem normalen Pkw ohne jede Kühlung verstößt massiv gegen geltendes Lebensmittelrecht.
Zoll und Polizei greifen durch
Die Zöllner informierten sofort das Polizeirevier Weil am Rhein. Der Fall wurde an das zuständige Landratsamt weitergeleitet. Die Kadaver wurden zunächst im Kühlraum des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn zwischengelagert, um weiteren Verfall zu verhindern.
Vernichtung unter Aufsicht angeordnet
Der Fahrer musste die 20 toten Lämmer auf eigene Kosten durch ein spezialisiertes Unternehmen entsorgen lassen. Die Entsorgung erfolgte unter Aufsicht der Behörden – ein Verfahren, das teuer und unangenehm werden dürfte.
Behörden ermitteln – Konsequenzen drohen
Das Landratsamt prüft nun mögliche Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Für den Fahrer könnte der Vorfall weitreichende Folgen haben – vom Bußgeld bis hin zu einem möglichen Gewerbeverbot.