Routinekontrolle mit teurem Fund
Der 60-jährige Mann, der im Kanton St. Gallen lebt, gab bei der Einreise nach Deutschland an, nur persönliches Reisegepäck dabei zu haben. Eine genaue Überprüfung des Fahrzeugs offenbarte jedoch den wahren Inhalt: Acht hochkarätige Uhren namhafter Hersteller, die der Reisende erst kürzlich erworben hatte.
Foto:: Bundeszollverwaltung
Konsequenzen für den Schmuggler
Da der Mann die fälligen Zollabgaben nicht zahlte, wurden die Uhren von den Beamten des Hauptzollamts Singen beschlagnahmt. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, das nun vom Hauptzollamt Karlsruhe weiterverfolgt wird. Neben der Zahlung der Abgaben droht dem Schmuggler eine strafrechtliche Ahndung.
Rechtliche Grundlagen
Die Freigrenze für abgabenfreie Einfuhren aus der Schweiz beträgt 300 Euro. Wird dieser Wert überschritten, sind Einfuhrabgaben zu zahlen. Weitere Informationen zu Zollvorschriften und Freimengen sind auf der Webseite des Zolls unter www.zoll.de zu finden.