Steuerliche Absetzbarkeit als neues Argument
Warken will, dass Beiträge zu privaten Pflegezusatzversicherungen künftig als Vorsorgeaufwand von der Steuer abgesetzt werden können. „Es muss attraktiver werden, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen“, betonte sie und verwies darauf, dass die Idee noch innerhalb der Bundesregierung diskutiert werden müsse.
Hintergrund: Finanzierungslücke der Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Kosten häufig nur teilweise ab, besonders bei stationärer Pflege. Private Zusatzversicherungen – von Pflegekosten- über Pflegerenten‑ bis hin zu Pflegetagegeldversicherungen – sollen diese Lücke schließen, bleiben aber bisher freiwillig und kostenintensiv.
Pflegereform mit Entlastungsansatz
Im Zuge der geplanten Pflegereform will die Ministerin verhindern, dass die finanziellen Lasten der Pflegeversicherung auf Kommunen abgewälzt werden. Der Gesetzentwurf enthält deshalb Maßnahmen, die sowohl Länder als auch Städte entlasten sollen, während die private Vorsorge stärker in die Gesamtfinanzierung einbezogen wird.



