Speedweek läuft vom 3. bis 9. August
Die zweite große Geschwindigkeitskontrollwoche des Jahres hat am heutigen Montag begonnen. Sie dauert bis einschließlich Sonntag, 9. August 2026.
Koordiniert wird die Aktion vom europäischen Verkehrspolizei-Netzwerk ROADPOL. Dessen Jahresplan sieht für 2026 zwei sogenannte „Operation Speed“-Wochen vor: vom 13. bis 19. April sowie vom 3. bis 9. August. Ziel ist es, überhöhte Geschwindigkeit stärker in den Fokus zu rücken und schwere Verkehrsunfälle zu verhindern.
Anders als bei der Frühjahrsaktion gibt es im August keinen bundesweit einheitlichen 24-Stunden-Schwerpunkttag. Die zusätzlichen Kontrollen verteilen sich über die gesamte Woche.
Wo wird in Baden-Württemberg geblitzt?
Eine öffentliche Liste mit allen Messstellen gibt es nicht. Die regionalen Polizeipräsidien bestimmen ihre Kontrollorte selbst und richten sich dabei unter anderem nach bisherigen Unfällen, festgestellten Geschwindigkeitsverstößen und örtlichen Gefahrenlagen.
Autofahrer müssen deshalb grundsätzlich im gesamten Land mit Kontrollen rechnen. Dazu gehören:
- Autobahnen und Bundesstraßen
- Land- und Kreisstraßen
- Ortsdurchfahrten und Wohngebiete
- Baustellenbereiche
- Strecken mit vielen oder schweren Unfällen
- Bereiche vor Schulen und Kindergärten
- Krankenhäuser, Pflegeheime und Bushaltestellen
Der ADAC weist darauf hin, dass während der Speedweek sowohl innerorts als auch auf Autobahnen und Bundesstraßen verstärkt gemessen werden kann. Besonders im Blick stehen unfallträchtige Strecken und Orte mit einem erhöhten Schutzbedarf.
Auch unangekündigte Kontrollen sind möglich
Wer darauf hofft, alle Messstellen vorab in einer Liste zu finden, dürfte enttäuscht werden. Nur wenige Behörden veröffentlichen Kontrollorte im Voraus. Auch dort können zusätzliche mobile Messungen hinzukommen.
Zum Einsatz kommen je nach Polizeipräsidium und Kommune stationäre Anlagen, mobile Messgeräte, Lasergeräte, Messfahrzeuge und sogenannte Enforcement Trailer. Diese Blitzeranhänger können über einen längeren Zeitraum weitgehend selbstständig an einem Standort eingesetzt werden.
Entscheidend bleibt deshalb nicht die Frage, wo ein Messgerät steht, sondern welches Tempolimit auf dem jeweiligen Streckenabschnitt gilt.
Baden-Württemberg war schon im April dabei
Bereits im April beteiligte sich die Polizei Baden-Württemberg an der ersten europaweiten Speedweek des Jahres. Während der gesamten Kontrollwoche wurden im Südwesten 58.347 Geschwindigkeitsverstöße registriert. In 9.775 Fällen lag die Überschreitung bei mehr als 21 Kilometern pro Stunde.
Der zentrale Speedmarathon am 15. April brachte allein 14.831 festgestellte Tempoverstöße. Mehr als 1.360 Einsatzkräfte und kommunale Beschäftigte kontrollierten dabei an 532 Messstellen über 470.000 Fahrzeuge.
Die Zahlen zeigen, dass auch angekündigte Kontrollen nicht verhindern, dass Tausende Verkehrsteilnehmer zu schnell fahren.
Warum die Polizei verstärkt kontrolliert
Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit erhöht das Risiko schwerer Unfallfolgen. Mit steigender Geschwindigkeit verlängert sich nicht nur der Bremsweg. Auch die Aufprallenergie nimmt deutlich zu.
Die ROADPOL-Aktion soll deshalb nicht lediglich möglichst viele Verstöße feststellen. Sie soll Verkehrsteilnehmer daran erinnern, Tempolimits als verbindliche Obergrenze zu betrachten und die Geschwindigkeit zusätzlich an Verkehr, Wetter und Sichtverhältnisse anzupassen. ROADPOL bezeichnet zu schnelles Fahren als eine der dauerhaft bedeutenden Ursachen tödlicher Verkehrsunfälle.
Auch der ADAC bewertet verstärkte Kontrollen grundsätzlich als Beitrag zur Verkehrssicherheit. Gleichzeitig können zeitlich begrenzte Aktionen allein keine dauerhafte Verhaltensänderung garantieren.
Darf eine Blitzer-App während der Fahrt genutzt werden?
Nein. Fahrerinnen und Fahrer dürfen während der Fahrt keine technische Funktion verwenden, die ausdrücklich vor Geschwindigkeitsmessanlagen warnt oder diese anzeigt.
Das gilt auch für entsprechende Funktionen in Smartphone-Apps und Navigationsgeräten. Wird die verbotene Nutzung festgestellt, drohen nach den geltenden Regeln 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Ein Beifahrer darf sich nach der Rechtsprechung ebenfalls nicht stellvertretend so verhalten, dass der Fahrer gezielt vor Messstellen gewarnt wird. Unproblematisch sind dagegen allgemeine Verkehrshinweise im Radio, weil sie sich nicht auf eine vom Fahrer betriebene Warnfunktion beziehen.
Das Navigationsgerät ersetzt kein Verkehrsschild
Digitale Karten und Assistenzsysteme können veraltete oder fehlerhafte Angaben enthalten. Maßgeblich ist deshalb immer die tatsächlich ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit.
Auch eine Verkehrszeichenerkennung im Auto entbindet den Fahrer nicht von der Pflicht, selbst auf die Beschilderung zu achten. Erkennt das System ein Schild nicht oder zeigt es ein falsches Limit an, bleibt ein Tempoverstoß grundsätzlich dem Fahrer zuzurechnen.
Das gilt ebenso für übersehene Ortsschilder, zeitlich beschränkte Geschwindigkeitsregeln oder niedrigere Limits in Baustellen.
Darf direkt hinter einem Tempolimit geblitzt werden?
Einen bundesweit einheitlichen Mindestabstand zwischen einem Verkehrsschild und einer Messstelle gibt es nicht. Die Bundesländer und Behörden arbeiten teilweise mit internen Richtwerten, von denen bei besonderen Gefahrenstellen abgewichen werden kann.
Autofahrer sollten ihre Geschwindigkeit deshalb bereits beim Passieren des Schildes an das neue Limit angepasst haben. Ein Tempolimit gilt ab dem Standort des Verkehrszeichens und nicht erst einige Meter dahinter.
Welche Strafen drohen bei zu hohem Tempo?
Während der Blitzerwoche gelten dieselben Bußgelder, Punkte und Fahrverbote wie an jedem anderen Tag. Es gibt keinen besonderen „Speedweek-Aufschlag“.
Bereits ab 21 Kilometern pro Stunde zu viel droht bei Pkw in der Regel ein Punkt in Flensburg. Bei höheren Überschreitungen können zusätzlich Fahrverbote verhängt werden. Die genaue Sanktion hängt davon ab, ob der Verstoß innerorts oder außerorts geschah und wie deutlich das Tempolimit überschritten wurde.
Hinzu kommen bei einem Bußgeldbescheid regelmäßig Gebühren und Auslagen. Wer wiederholt erheblich zu schnell fährt oder vorsätzlich handelt, muss mit weiteren Konsequenzen rechnen.
Welche Messtoleranz wird abgezogen?
Bei Geschwindigkeiten unter 100 Kilometern pro Stunde werden bei üblichen standardisierten Messverfahren in der Regel drei Kilometer pro Stunde vom Messwert abgezogen. Ab 100 Kilometern pro Stunde beträgt der Toleranzabzug normalerweise drei Prozent.
Diese Toleranz ist kein erlaubter Geschwindigkeitsaufschlag. Sie dient dazu, mögliche Messungenauigkeiten zu berücksichtigen. Fahrer sollten daher nicht bewusst einige Kilometer pro Stunde über dem angezeigten Limit fahren.
Die pauschale Behauptung, in Baden-Württemberg würden grundsätzlich fünf Kilometer pro Stunde abgezogen, ist nicht zutreffend.
Auch Motorradfahrer stehen im Fokus
Die verstärkten Messungen richten sich nicht ausschließlich an Autofahrer. Auch Motorräder, Lastwagen und andere motorisierte Fahrzeuge können kontrolliert werden.
Gerade bei Motorrädern reichen klassische Messungen von vorn nicht immer zur Identifizierung des Fahrers aus. Die Polizei kann deshalb Geräte einsetzen, die Fahrzeuge von hinten erfassen, oder Messungen mit anschließender Anhaltekontrolle kombinieren.
Für Reisende gilt zudem: Die Speedweek ist eine europäische Aktion. Auch in Nachbarstaaten können während dieser Woche zusätzliche Kontrollen stattfinden.
Nicht jedes Bundesland beteiligt sich gleich stark
Die konkrete Beteiligung unterscheidet sich von Land zu Land. Baden-Württemberg hat die verstärkten Kontrollen für die laufende Augustwoche bestätigt.
Der ADAC hatte vor Beginn der Aktion darauf hingewiesen, dass die Beteiligung im Sommer traditionell geringer ausfällt als während der Speedweek im April. Manche Länder führen eine vollständige Kontrollwoche durch, andere setzen nur einzelne Schwerpunkte oder verzichten auf eine offizielle Teilnahme.
Für Autofahrer ändert das wenig: Reguläre Geschwindigkeitskontrollen finden unabhängig von der ROADPOL-Aktionswoche jederzeit statt.
Ergebnisse sollen nach der Kontrollwoche folgen
Wie viele Fahrzeuge in Baden-Württemberg kontrolliert und wie viele Verstöße festgestellt wurden, wird erst nach Abschluss der Aktion feststehen.
Nach den bislang bekannten Angaben soll eine landesweite Bilanz voraussichtlich am 12. August veröffentlicht werden. Darin dürfte auch erkennbar sein, wie viele Fahrer erheblich schneller als erlaubt unterwegs waren.
insideBW hatte bereits über frühere Kontrollaktionen berichtet. Der Überblick zum Blitzermarathon 2025 in Baden-Württemberg erklärt, welche Straßenarten und Gefahrenbereiche bei solchen Aktionswochen besonders im Fokus stehen.
Weitere Hintergründe bietet der Artikel Blitzermarathon gestartet: Was Fahrer in Baden-Württemberg wissen müssen.
Das Wichtigste zur Blitzerwoche
- Beginn: Montag, 3. August 2026
- Ende: Sonntag, 9. August 2026
- Aktion: europaweite ROADPOL „Operation Speed“
- Baden-Württemberg: beteiligt sich mit verstärkten Kontrollen
- Kontrollorte: werden nicht landesweit vorab veröffentlicht
- Mögliche Strecken: innerorts, Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen
- Schwerpunkte: Unfallstellen und besonders schützenswerte Bereiche
- Blitzer-Apps: Nutzung durch den Fahrer während der Fahrt verboten
- Sanktionen: regulärer Bußgeldkatalog
- Landesweite Bilanz: voraussichtlich nach Abschluss der Kontrollwoche





