Dieses Zimt-Gewürz ist betroffen
Betroffen ist die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.08.2026 und der Los-Kennzeichnung L353103. Der Zimt der Marke „Suntat“ wurde nach derzeitigem Stand in mehreren Bundesländern verkauft, darunter auch Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Gefährliches Schwermetall im Gewürz: Das ist der Grund
Was ist der Grund der Meldung? Laut offizieller Meldung ist der Grund des Rückrufs: „Rückstände und Kontaminanten Gesundheitsschädliche Substanz“. Präzisiert wird: „Das Produkt wurde aufgrund des erhöhten Bleigehaltes zurückgerufen.“ Ein problematischer Befund für ein alltägliches Gewürz.
Rückruf von Suntat Gewürz: Was tun, wenn Sie den Zimt zu Hause haben?
Die Empfehlung des Inverkehrbringers BLG Kardesler GmbH ist eindeutig: „Das Produkt soll nicht verzehrt werden.“ Konsumenten, die den betroffenen Zimt gekauft haben, werden gebeten, diesen in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückzugeben. „Der Verkaufspreis für das Produkt wird selbstverständlich zurückerstattet,“ so das Unternehmen.
Hersteller informiert über Rücknahme des Gewürzes
Die BLG Kardesler GmbH hat ihren Sitz in der Wattstr. 2-10 in 68199 Mannheim und stellt auch einen offiziellen Kundenaushang zur Verfügung.
Verbraucher sollten jetzt ihre Gewürzregale prüfen und sicherstellen, nicht den betroffenen Zimt zu verwenden. Gerade bei Gewürzen, die oft in kleinen Mengen, aber regelmäßig verwendet werden, ist die Beachtung solcher Warnungen wichtig für den vorbeugenden Gesundheitsschutz. Die aktuelle Warnung unterstreicht die Notwendigkeit, bei jedem Gewürz auf Qualität und Sicherheit zu achten.