Der Sozialverband VdK bereitet bundesweit Musterklagen gegen die Zweckentfremdung von Geldern aus der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, werden 24 gesetzlich Versicherte demnächst vor Verwaltungsgerichten Klage einreichen. Dieser Schritt folgt auf einen Aufruf des Verbandes, auf den sich 720 klagewillige VdK-Mitglieder gemeldet hatten. Eine VdK-Sprecherin teilte auf Anfrage mit, dass die ersten Verwaltungsverfahren voraussichtlich Anfang des Jahres eröffnet werden.
Im Mittelpunkt der Klagen steht ein Betrag von 5,2 Milliarden Euro. Diese Summe wurde der Pflegeversicherung zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen entnommen und ist bisher nicht zurückgezahlt worden. Der VdK argumentiert, dass die Bundesregierung Beitragsgelder verwendet hat, um gesamtgesellschaftlich relevante Krisenbewältigungsaufgaben während der Pandemie zu finanzieren. Dies wertet der Verband als versicherungsfremde Aufgabenfinanzierung. Die Folgen dieser Praxis seien eine einseitige Belastung der Beitragszahler und eine daraus resultierende Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Der Sozialverband, der nach eigenen Angaben über 2,3 Millionen Mitglieder vertritt, wird sich in den Verfahren auf Beiträge beziehen, die von den Klägern in den vergangenen vier Jahren entrichtet wurden. Die Verfahren beginnen mit Widersprüchen gegen aktuelle Beitragsforderungen der Pflegekassen. Sollten die Kassen daraufhin ihre Mitglieder auf Zahlung verklagen, werden zunächst die Verwaltungsgerichte und anschließend die Landessozialgerichte befasst. Die letzte Instanz bilden das Bundessozialgericht in Kassel oder das Bundesverfassungsgericht.
Ziel des VdK ist es, ein höchstrichterliches Urteil zu erwirken oder bereits im Vorfeld eine politische Lösung zu erreichen. Sämtliche Musterstreitverfahren werden vom VdK durchgeführt, da der Verband selbst keine Klage einreichen kann.
Die strittigen 5,2 Milliarden Euro entsprechen aktuell etwa 0,25 bis 0,3 Beitragssatzpunkten. Die Problematik der Zweckentfremdung von Beitragsgeldern beschränkt sich nicht allein auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Eine Hochrechnung des VdK zeigt, dass die Sozialbeiträge in Deutschland um 4,2 Prozent sinken könnten, wenn der Staat alle Kosten für gesamtgesellschaftliche Leistungen, wie es ordnungspolitisch geboten wäre, übernehmen würde. Angesichts dieser Situation hat neben dem VdK auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung den Bund wegen der zweckwidrigen Verwendung von Beitragsgeldern verklagt.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


