Stuttgart-Mitte. In der Keplerstraße kam es kürzlich zu einem Vorfall, der die Aufmerksamkeit der örtlichen Verkehrspolizei auf sich gezogen hat. Eine 20 Jahre alte Frau war am Dienstagnachmittag, genauer gesagt am 07.10.2025 gegen 15:50 Uhr, mit ihrem Audi A1 unterwegs und beabsichtigte, in eine Parklücke zu manövrieren. Während dieses Einparkvorgangs touchierte sie offenbar ein bereits abgestelltes Fahrzeug. Anstatt die notwendigen Schritte einzuleiten und sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, setzte die junge Fahrerin ihre Fahrt fort und verließ die Unfallstelle.
Ermittlungen der Verkehrspolizei
Der entstandene Sachschaden am eigenen Fahrzeug der Unfallverursacherin, einem Audi A1, wird auf rund 3.000 Euro geschätzt. Dieser Umstand deutet auf eine nicht unerhebliche Kollision hin. Die 20-Jährige meldete den Unfall erst am Folgetag bei der Polizei, was den Tatbestand der Unfallflucht begründet. Das beschädigte geparkte Fahrzeug wird als ein BMW beschrieben, der ein Teilkennzeichen „Cos“ aufweisen soll. Die Verkehrspolizei Stuttgart hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet dringend um Mithilfe aus der Bevölkerung.
Besonders der Besitzer des beschädigten BMWs sowie mögliche Zeugen des Vorfalls sind aufgerufen, sich bei den Behörden zu melden. Hinweise, die zur Klärung des Sachverhalts beitragen können, werden unter der Rufnummer +4971189904100 entgegengenommen. Die Einhaltung der Verpflichtungen nach einem Verkehrsunfall, insbesondere die Sicherung der Unfallstelle und der Austausch von Daten mit den Beteiligten, ist ein fundamentaler Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Flucht nach einem Unfall kann weitreichende rechtliche Konsequenzen haben, die über den reinen Sachschaden hinausgehen.