Urteil

Tübinger Verpackungssteuer: Umstrittene Abgabe ist verfassungsgemäß

Nahaufnahme eines Gerichts in einer Pappschale. Die Schale ist mit verschiedenen Zutaten gefüllt und es steigt Dampf auf. Eine Hand ist sichtbar, die einen kleinen Behälter mit Soße hält.
Nahaufnahme eines Gerichts in einer Pappschale. Die Schale ist mit verschiedenen Zutaten gefüllt und es steigt Dampf auf. Eine Hand ist sichtbar, die einen kleinen Behälter mit Soße hält.
Foto & Video via Glomex

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Wer Essen und Trinken «To-go» verkauft, zahlt in Tübingen auf Einweg-Verpackungen eine Steuer. Das ist verfassungsgemäß, sagt das Bundesverfassungsgericht. Ob andere folgen, wird sich noch zeigen.

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