Vorwurf: Kartellrechtsverstöße und Missachtung von Verbraucherschutzregeln

Temu im Visier: HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt ein

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine formelle Beschwerde gegen die chinesische Shopping-Plattform Temu eingereicht. Der Vorwurf: Temu schränke die Preishoheit seiner Händler massiv ein und verstoße damit gegen deutsches und europäisches Kartellrecht.
Temu im Visier: HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt ein
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Händler verlieren Kontrolle über ihre Preise

Laut HDE zwingt Temu Verkäufer auf der Plattform, ihre Produktpreise unter bestimmten Bedingungen festzulegen. Konkret dürfen diese Preise maximal 85 % des Preises betragen, den sie für dasselbe Produkt auf anderen Plattformen ansetzen. Zusätzlich behält sich Temu das Recht vor, die finalen Verkaufspreise eigenmächtig festzulegen – ein schwerwiegender Eingriff in die Preisgestaltung.

Verstöße gegen Preisangabenverordnung und

Doch das ist nicht alles: Temu soll auch regelmäßig gegen die Preisangabenverordnung verstoßen. Häufig fehlt bei beworbenen Preisnachlässen die vorgeschriebene Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Auch irreführende Countdowns bei Rabattaktionen könnten laut HDE gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen.

Zahlreiche Testkäufe von und Verbraucherorganisationen belegen laut HDE zudem, dass viele der angebotenen Produkte nicht den Produktsicherheitsvorschriften entsprechen.

„Temu muss sich an unsere Regeln halten“

HDE-Präsident Alexander von Preen betont:

„Wer hierzulande Waren verkauft, muss sich auch an unsere Gesetze halten. Während deutsche Händler viel in Umwelt- und Verbraucherschutz investieren, unterlaufen Plattformen wie Temu diese Regeln – das verzerrt den Wettbewerb.“

Die juristische Grundlage der Beschwerde wurde gemeinsam mit Kartellrechtsexperten der Kanzlei Noerr erarbeitet. Sie basiert auf Dokumenten, Händlerberichten und Testkäufen.

Das Bundeskartellamt prüft nun, ob ein Verfahren gegen Temu eingeleitet wird.

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