Prämie wird nicht angerechnet

Tausende Euro extra Urlaubsgeld – Jetzt auch für Empfänger von Grundsicherung

Symbolbild: Agentur für Arbeit (Archiv)

Arbeitnehmer können sich bald über eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro freuen. Neu ist: Auch Menschen, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind und nebenbei arbeiten, sollen diese Prämie zusätzlich und ohne Kürzung ihrer Leistungen erhalten können. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in dieser Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden.

Ungeschönte Hilfe für Aufstocker

Die geplante „Entlastungsprämie“ dient der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern in Zeiten steigender Preise. Nun soll sie auch jenen zugutekommen, die mit ihrem Verdienst nicht alles bestreiten können und daher auf staatliche Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angewiesen sind. Bislang werden solche bonushöheren Zahlungen oft auf die staatlichen Leistungen angerechnet. Das soll sich nun ändern.

Laut dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollen die bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn zahlen, bei Grundsicherungsempfängern nicht als Einkommen gelten. Das bedeutet, die volle Summe kommt bei den Betroffenen an – steuerfrei und ohne Kürzung des Bürgergeldes, das ab Juli das gewohnte Hartz IV ersetzen soll.

Keine neue Erfindung

Diese Regelung ist kein Neuland. CDU und SPD verweisen auf ähnliche Maßnahmen aus der Vergangenheit. „Die Corona-Hilfe und die Inflationsausgleichsprämie waren genauso ausgestaltet“, erklärt Fritz Güntzler (CDU), finanzpolitischer Sprecher der Union im Bundestag. „Eine Überraschung ist das nicht.“ Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter einmalig extra entlasten, könne der Staat nicht einfach einseitig kürzen.

Auch das SPD-geführte Finanzministerium betont die Praxis der Inflationsausgleichsprämie, die zwischen 2022 und 2024 steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden konnte. Auch damals war die Prämie bei Aufstockern nicht als Einkommen angerechnet worden. Die „Welt“ hatte zuerst über die geplante Regelung berichtet.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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