Bundesverwaltungsgericht fordert Einhaltung

Strenger Mahnruf aus Leipzig: Gericht rügt Regierung bei Klimazielen

Strenger Mahnruf aus Leipzig: Gericht rügt Regierung bei Klimazielen

Bundesverwaltungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, appelliert eindringlich an die Bundesregierung: Die gesetzlichen Klimaziele müssen im Klimaschutzprogramm 2026 bindend umgesetzt werden. Eine Kurskorrektur angesichts der Klimakrise sei nicht akzeptabel, betont Korbmacher und verweist auf frühere Rechtsprechung, selbst im Tierschutzrecht, wo Standards als nicht konform bewertet wurden.

Klimaprogramm muss gesetzt bleiben

Der oberste Verwaltungsrichter Deutschlands, Andreas Korbmacher, hat der Bundesregierung unmissverständlich ins Gewissen geredet: Gesetzliche Verpflichtungen beim Klimaschutz sind einzuhalten. Das Klimaschutzprogramm darf keine Abstriche bei der Reduktion von Treibhausgasen vorsehen, wenn die nationalen Ziele erreicht werden sollen.

„Das haben wir im Januar entschieden, und hieran hat sich nichts geändert“, sagte Korbmacher der FAZ. Er bezog sich damit auf den Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen, hinter dessen Prognosen er keine Absenkung der Ambitionen sieht.

Tierschutzgerichtsurteil neu eingeordnet

Auch die jüngste Entscheidung zur Massentierhaltung von Puten deutete Korbmacher um. Das Urteil sei „kein Urteil gegen Massentierhaltung“, sondern eröffne durch die Zulassung von Klagen von Tierschutzverbänden eine wichtige Möglichkeit, den Tierschutz zu stärken. Länder mit solchen Regelungen hätten gezeigt, dass politisch gewollte Stärkung des Tierschutzes möglich sei.

EU-Naturziele mit Hürden

Mit Blick auf die europäischen Bestrebungen zur Wiederherstellung von Naturräumen warnte Korbmacher vor einem immensen Aufwand für Bund, Länder und Kommunen. Die neuen EU-Vorgaben zur Naturgesetzgebung könnten dazu führen, dass „wir weniger Infrastruktur bauen können“.

Quelle
  • (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt) Redaktionelle Bearbeitung: insideBW-Redaktion.

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