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Zeugenaufruf nach Feier im Neckartal

Rottweil: Verdacht auf K.-o.-Tropfen nach Halloweenparty – drei im Krankenhaus

Nach einer Halloweenparty im Rottweiler Neckartal kamen drei Menschen mit Übelkeit und Erbrechen ins Krankenhaus. Die Polizei prüft den Verdacht, dass ihnen sogenannte K.-o.-Tropfen verabreicht wurden, und sucht weitere Betroffene.

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Polizei-Symbolbild zu Ermittlungen nach einer Halloweenparty in Rottweil
Symbolbild: Die Polizei ermittelt nach gesundheitlichen Beschwerden bei mehreren Gästen einer Halloweenparty in Rottweil.
Foto: Polizei BW

Drei Menschen sind nach einer Halloweenparty im Rottweiler Neckartal in ein Krankenhaus gebracht worden. Mehrere Gäste hatten am frühen Sonntagmorgen über Übelkeit und Erbrechen geklagt. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz besteht aufgrund dieser Beschwerden der Verdacht, dass sogenannte K.-o.-Tropfen im Spiel gewesen sein könnten.

Entscheidend ist dabei die Formulierung als Verdacht: Welche Substanz die Beschwerden ausgelöst hat und ob sie den Betroffenen tatsächlich heimlich verabreicht wurde, ist bislang nicht geklärt. Die Polizei hat keine Angaben zu Alter, Geschlecht oder aktuellem Gesundheitszustand der drei Menschen veröffentlicht. Auch zu möglichen Tatverdächtigen gibt es keinen amtlichen Stand.

Polizei sucht weitere Betroffene der Party

Das Polizeirevier Rottweil bittet Personen, die bei der Feier ebenfalls ungewöhnliche gesundheitliche Beschwerden bemerkt haben, sich unter der Telefonnummer 0741 4770 zu melden. Der Zeugenaufruf richtet sich damit ausdrücklich nicht nur an Beobachter, sondern auch an mögliche weitere Geschädigte.

Für die Ermittlungen kann eine schnelle Meldung wichtig sein. Die Polizeiliche Kriminalprävention erklärt, dass „K.-o.-Tropfen“ kein einzelner Stoff sind, sondern ein Sammelbegriff für unterschiedliche betäubend wirkende Substanzen. Mögliche Symptome reichen demnach von Schwindel, Verwirrung und Erinnerungslücken bis zu schwerwiegenden Atem- oder Herz-Kreislauf-Problemen. Beschwerden allein beweisen jedoch nicht, dass eine solche Substanz verabreicht wurde.

Bei Verdacht zählt schnelle medizinische Hilfe

Die Polizei-Beratung rät Betroffenen, bei einem entsprechenden Verdacht schnellstmöglich ärztliche Hilfe aufzusuchen. Hintergrund ist, dass häufig verwendete Substanzen teilweise schon nach wenigen Stunden nur noch schwer nachweisbar sind. Eine zeitnahe Untersuchung kann deshalb sowohl medizinisch als auch für eine spätere Beweissicherung wichtig sein.

Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot, Krampfanfällen oder starken Kreislaufproblemen gilt unabhängig von der Ursache: sofort den Notruf 112 wählen. Wer eine mögliche Straftat beobachtet hat oder selbst betroffen sein könnte, kann sich zudem unmittelbar an die Polizei wenden.

Ermittlungen stehen noch am Anfang

Die Polizei hat bislang weder eine bestimmte Substanz bestätigt noch einen konkreten Tatablauf veröffentlicht. Offen ist auch, ob weitere Partygäste ähnliche Symptome hatten. Der Zeugenaufruf soll helfen, das Ausmaß einzugrenzen und mögliche Zusammenhänge zu klären.

Bis belastbare Untersuchungsergebnisse oder weitere Ermittlungsangaben vorliegen, bleibt es bei einem Verdacht. Die betroffenen Menschen und mögliche Zeugen werden geschützt; Spekulationen über Verantwortliche oder Hintergründe wären zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt.

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